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Diskussion:Iris Ritzmann

Aus Jewiki
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Medienspiegel in Sachen «Christoph Mörgeli»

--ZRH (Diskussion) 10:11, 21. Nov. 2012 (CET)

Relevanz des Artikels?

Freundliche Bitte an die Administratoren: Bitte Relevanz und Hintergründe des Artikels genau prüfen. Die Relevanz eines Artikels über Iris Ritzmann ist fraglich. Wieso ist dieser Artikel überhaupt aufgenommen worden? Ritzmann wurde im November 2012 von der Universität Zürich freigestellt. Die Anlage des Artikels fällt genau in diese Zeit, sodass nicht ausgeschlossen werden kann, dass Ritzmann oder ihr Umfeld den Artikel selber angelegt haben um Public Relation zu machen. Es fällt auf, dass fast genau ein Jahr lang kein Wort über die Freistellung Ritzmanns im Artikel erschien sondern der Anschein erweckt wurde, als sei Ritzmann noch an der Universität Zürich tätig. Unvereinbar mit den Grundsätzen von Wikipedia ist auch, dass im Artikel ausschliesslich auf Ritzman-freundliche Medienberichte verlinkt wird, während der Link auf einen Bericht, der Ritzmanns Rolle im Zusammenhang mit der Entlassung von PD Dr. Christoph Mörgeli (im Artikel beharrlich als "Mörgeli Affaire" benannt) weniger positiv sieht, gelöscht wurde. Man könnte genau so gut von "Ritzmann-Wolff Affaire" sprechen. Dr. Wolff ist der Ehemann von Ritzmann und "erbte" von PD Dr. Mörgeli dessen Büro im Medizinhistorischen Museum. Das Umfeld von Ritzmann hat einen Verein zur Unterstützung von Akademikerinnen die in Konflikt mit Behörden stehen gegründet und sammelt Spenden zu deren Unterstütztung. Im Vorstand sind der Vater und ein Bruder von Ritzmann. Dem Verein beitreten kann man nur mit Zustimmung des Vorstandes. Vorderhand werden die Mittel des Vereins ausschliesslich zugunsten von Ritzmann und, in Abweichung der Statuten, ihres Ehemannes, verwendet. Dieser Verein soll auch "sofern die Finanzen ausreichen" für das Ritzmann-Unterstützungs-Inserat der 500 Professoren aus dem In- und Ausland aufkommen. (nicht signierter Beitrag von 89.217.0.158 (Diskussion) 23:28, 27. Nov. 2013 (CET))

Nicht Artikel müssen relevant sein, die Relevanz bezieht sich auf den Artikelgegenstand. Iris Ritzmann ist auf Grund ihrer Publikationen relevant (siehe WP:RK). Wenn du den Artikel erweitern möchtest, so reichere ihn mit Informationen an. Das hier ist eine Nullaussage, man weiss nachher so viel wie zuvor. --= (Diskussion) 00:00, 28. Nov. 2013 (CET)
Nullaussage ist das ja nicht, öffne einfach den damit verbundenen Link. Die Administratoren sollen entscheiden, ob die selektiven Links, die nichts über die Hintergründe der Ritzmann-Wolff Affaire aussagen, nicht eines Gegengewichts bedürfen. (nicht signierter Beitrag von 89.217.244.200 (Diskussion) 14:39, 28. Nov. 2013 (CET))
Das, was du Links nennst, sind Quellenangaben. Genaueres dazu findest du unter WP:REF. Und wenn du dich für die Aufgaben der Administratoren interessierst lies WP:A. --= (Diskussion) 16:07, 28. Nov. 2013 (CET


Neutralität verletzt

Bei diesem Artikel wird alles gelöscht, was nicht für Ritzmann spricht, dagegen können Ritzmannfreundliche Einträge, Links und Hinweise nach belieben gepostet werden. Die Wahrheit interessiert nicht. Es bleibt zu hoffen, dass nicht Iris Ritzmann selber oder ihr engstes Umfeld (Vater Bruder) den Artikel angelegt haben und den Aufpasser spielen. Neuerdings beklagt sie sich noch darüber, dass das Strafverfahren gegen sie und ihren Mann zu lange dauere, weil sie das bei der Stellensuche behindere. --84.227.114.110 15:03, 7. Dez. 2013 (CET)

Deine Version ist nicht neutral und teilweise ohne Relevanz, siehe hier. Da Du einen Edit-War angezettelt hast, wird der Artikel für den Moment gesperrt. --KurtR (Diskussion) 20:50, 7. Dez. 2013 (CET)

Richtigstellungen und Ergänzungen bisheriger Zuschriften

- Der Wikipedia-Eintrag zu Prof. Dr. Iris Ritzmann ist nicht einseitig, sondern rekapituliert die wichtigsten Fakten korrekt. Allerdings sollte er gelegentlich aktualisiert und mit einigen Zusatzinformationen versehen werden. Iris Ritzmann hat diesen Artikel weder „angelegt“ noch in Auftrag gegeben; sie kennt nicht einmal die Person, die ihn verfasst hat. Gleiches gilt für das „Umfeld“ von Iris Ritzmann, wer immer mit diesem Ausdruck gemeint sein mag. - Auch die Medienberichte, zu denen die Links im Wikipedia-Artikel Links hinführen, sind nicht „Ritzmann-freundlich“, sondern beschreiben die Ereignisse von einer neutralen Warte aus und unter Berücksichtigung des seinerzeitigen Informationsstandes.

- Dr. Eberhard Wolff, der in den letzten Jahren die Sonderausstellungen des medizinhistorischen Museums betreute, hat nach der Entlassung von Prof. Christoph Mörgeli nicht dessen Büro „geerbt“, sondern bis zu seiner Freistellung stets in einem anderen Raum gearbeitet.

- Die Freistellung von Iris Ritzmann und Eberhard Wolff durch die Leitung der Universität Zürich erfolgte unmittelbar nach der Verhaftung des Ehepaars am 14. November 2012. Diese wurde von Andrej Gnehm, einem aktiv in der SVP politisierenden Staatsanwalt, angeordnet und von einem halben Dutzend bewaffneter Polizeikräfte vor den Augen der eigenen Kinder vollzogen. Der Staatsanwalt verbot den Eltern nicht nur, miteinander zu sprechen und ihre beiden minderjährigen Töchter selbst zu wecken, sondern hinderte sie auch daran, deren Betreuung während der Haftzeit zu organisieren. In Handschellen gefesselt, wurden Iris Ritzmann und Eberhard Wolff getrennt voneinander ins Bezirksgericht überführt. Im Verhör drohte ihnen Gnehm sogar damit, ihre Kinder müssten die kommende Nacht allein verbringen, falls er kein Geständnis erhalte. Während der Verhaftungsaktion durfte Iris Ritzmann nur in Gegenwart einer Polizistin unter die Dusche, und während ihres Aufenthalts im Untersuchungsgefängnis wurde sie bei einem „Hofspaziergang“ an fünf andere weibliche Gefangene angekettet. Für die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich entsprechen diese brutalen Strafverfolgungsmethoden durchaus der modernen schweizerischen Rechtspraxis, was der renommierte Jurist und ehemalige Staatsanwalt Markus Mohler jedoch öffentlich in Zweifel gezogen hat: Das Vorgehen von Gnehm habe den Grundsatz der Verhältnismässigkeit verletzt und vermittle den Anschein von Befangenheit, was den Verdacht auf Amtsmissbrauch aufkommen lasse (Beitrag der „Rundschau“ vom 15. April 2014).

- Die Iris Ritzmann und Eberhard Wolff von der Universität Zürich und der Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich vorgeworfene „Amtsgeheimnisverletzung“ besteht darin, im September 2012 den schon seit Monaten für die Publikation vorgesehenen und vorübergehend auch freigegebenen, dann aber aus politischen Gründen erneut zurückgehaltenen Jahresbericht des medizinhistorischen Instituts sowie einen zum damaligen Zeitpunkt für Universitätsangehörige praktisch frei zugänglichen Bericht über den kritischen Zustand des medizinhistorischen Museums („Jütte-Gutachten“) an Iwan Städler, einen Journalisten des Tages-Anzeigers, weitergeleitet zu haben. Bis heute vermochte die Staatsanwaltschaft weder aufzuzeigen, inwiefern die beiden Dokumente, deren Hauptaussagen bereits im Jahresbericht 2010 des Medizinhistorischen Instituts enthalten waren, überhaupt der Geheimhaltung unterliegen, noch den Nachweis zu erbringen, dass es Iris Ritzmann und Eberhard Wolff waren, die sie seinerzeit an den Tages-Anzeiger weitergeleitet hatten. Gleichwohl wurde Iris Ritzmann Ende Oktober 2013 von der Leitung der Universität Zürich entlassen, und zwar mit der Begründung, sie habe dem Tages-Anzeiger Login-Daten für einen UniServer zur Verfügung gestellt. Dass es sich dabei um ein ausschliesslich für die E-Learning-Plattform Olat verwendetes Passwort handelte, das von rund 25‘000 Studierenden der Universität Zürich verwendet wird, und dass das Motiv von Iris Ritzmann darin bestand, eine Falschinformation der Universitätsverwaltung zu korrigieren, blieb hierbei unerwähnt. Die unmittelbar nach ihrer Fertigstellung im Juni 2014 von der „Weltwoche“ auf dem Internet publizierte Anklageschrift der Staatsanwaltschaft gegen Iris Ritzmann enthält u.a. die Aussage, dass sowohl Christoph Mörgeli als auch die Universitätsleitung in ihrer Eigenschaft als „Geheimnisherr/-in“ ein „objektives Interesse“ an der Geheimhaltung der Kenntnis vom Schimmelbefall der Objektsammlung gehabt hätten. Deutlicher als mit diesen unfreiwillig komischen Formulierungen lässt sich nicht zum Ausdruck bringen, dass für die Staatsanwaltschaft das Aufdecken eines gravierenden Fehlverhaltens von prominenten Persönlichkeiten und Institutionen per se einen Anklagegrund darstellt. Eine derartige Auffassung widerspricht allerdings diametral dem liberalen Geist der schweizerischen Rechtssystems.

- Als Reaktion auf die Kündigung von Prof. Iris Ritzmann durch die Universität Zürich wurde am 31. Oktober 2013 der Verein zur Unterstützung von AkademikerInnen im Konflikt mit öffentlichen Arbeitgebern und Behörden (UVAK) gegründet. Dessen Vorstand setzt sich aus vier Personen zusammen. Der Vater von Iris Ritzmann, Prof. Dr. Franz Ritzmann, gehört weder dem Vorstand an noch ist er Mitglied des Vereins.

-Trotz ihrer Freistellung war Iris Ritzmann in den folgenden Monaten weiterhin für die Universität Zürich tätig, und dies mit Wissen und Billigung der Universitätsleitung.

- Am 8. November 2013 erschien in der NZZ ein von rund 300 Professorinnen und Professoren aus dem In- und Ausland unterzeichnetes ganzseitiges Inserat mit dem Titel „Akademischer Protest gegen die Entlassung von Prof. Dr. Iris Ritzmann durch die Universität Zürich“. Dessen Kosten konnten vollumfänglich durch Beiträge finanziert werden, die nach dem Bekanntwerden der Kündigung von privater Seite auf das Spendenkonto des UVAK einbezahlt wurden. Die sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache veröffentlichte Internet-Version des Aufrufs wurde von rund 600 Akademikerinnen und Akademiker unterschrieben und im Dezember 2013 vom Initiativkomitee des Protests mit einem Nachtrag versehen, der sich kritisch mit dem durch die Universität Zürich in Auftrag gegebenen Kündigungs-Gutachten von Prof. Dr. Koller auseinandersetzt (www.akademischerprotest.ch).

- In den Statuten des UVAK, die auf der Webseite www.uvak.ch unter dem Stichwort „Mitgliedschaft“ einsehbar sind, wird sinngemäss ausgeführt, dass der Verein die ideelle und finanzielle Unterstützung von Akademikerinnen und Akademikern bezweckt, die in Konflikten mit öffentlichen Arbeitgebern und Behörden stehen, wobei der ideelle Beistand in der Information der Öffentlichkeit – bei Bedarf auch bestimmter Gruppen oder einzelner Persönlichkeiten – besteht, während der finanzielle Beistand den Betroffenen vor allem die juristische Vertretung ihrer Interessen und die Finanzierung des ideellen Beistandes erlauben soll. Da die Ressourcen des UVAK limitiert sind, kann bis auf Weiteres lediglich der Fall von Iris Ritzmann und Eberhard Wolff behandelt werden. Der Verein verfügt über ein Spendenkonto und ist in Anbetracht der enormen Finanzkraft und politischen Macht der Gegenseite froh um jede Solidaritätsbekundung und jede auch noch so kleine Spende.

- Gegen Eberhard Wolff wird die Staatsanwaltschaft wegen Fehlens „anklagegenügender“ Beweise keine Anklage erheben; doch befindet er sich, während diese Zeilen geschrieben werden, gleichwohl noch immer im Status eines freigestellten Mitarbeiters der Universität Zürich. Ihn zu unterstützen, steht zu den Zielsetzungen des UVAK keineswegs im Widerspruch, sondern wird von den Mitgliedern des Vereins als selbstverständlich vorausgesetzt. Dies nicht zuletzt deswegen, weil das politisch motivierte Vorgehen der früheren Universitätsleitung wie auch der Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich der Familie Ritzmann-Wolff die materielle Existenzgrundlage zu entziehen droht.

Dr. Heiner Ritzmann Präsident UVAK (nicht signierter Beitrag von 77.56.64.147 (Diskussion) 14:31, 29. Jun. 2014 (CEST))

Hinweis: Bitte keine nachträglichen Änderungen an Diskussionsbeiträgen (insbesondere unter anderer IP). Ich habe darum die Änderung rückgängig gemacht. Siehe auch WP:DISK. Danke. --KurtR (Diskussion) 00:14, 11. Jul. 2014 (CEST)

Wirklich noch ein laufendes Verfahren?

Salvete -

Im März 2017 ergänzte Goesseln den Artikel um den Hinweis, das Zürcher Obergericht habe Ritzmann freigesprochen. Ist damit ein abschließendes Urteil ergangen oder steht noch die Anrufung einer weiteren Instanz im Raum? Sollte Letzteres nicht der Fall sein, wäre eine entsprechende Änderung sinnvoll.

Valete, --Oculus Spectatoris disputatioe-mail 17:57, 24. Okt. 2017 (CEST)

gute Frage.
Den Fall würde ich pragmatisch als abgeschlossen ansehen. Sollte die Presse von Nachwehen berichten, dann müssten wir das gegebenenfalls aufnehmen. Imho. --Goesseln (Diskussion) 18:04, 24. Okt. 2017 (CEST)