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Ehegesetz
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Das Ehegesetz bezeichnet:
- Ehegesetz (Österreich), das Gesetz über Eheschließung und Ehescheidung
- Ehegesetz (Deutschland), ein in Deutschland nicht mehr geltendes Gesetz
Im Römischen Reich:
Der römische Kaiser Augustus erließ Ehegesetze, die das Problem des Bevölkerungsrückstands lösen sollten. Männer von 25 bis 60 und Frauen von 20 bis 50 Jahren hatten demnach verheiratet zu sein. Falls nicht, mussten sie Bußgelder entrichten.
unpräzise:
- das Zweite Hauptstück Von dem Eherechte Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (AGBG), siehe Eherecht (Österreich)
- die Paragraphen 90–251 Schweizerisches Zivilgesetzbuches (ZGB), siehe Eherecht (Schweiz)
Siehe auch:
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. |