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Ehrendoktor
Ein Ehrendoktor (Dr. h. c., Dr. E. h., in der Theologie auch D.) ist eine ehrenhalber verliehene Auszeichnung einer Universität oder Fakultät, die für besondere akademische oder wissenschaftliche Verdienste verliehen wird.
Honoris causa
Die Bezeichnung honoris causa (h. c.) leitet sich aus dem Lateinischen ab und bedeutet ‚ehrenhalber‘ (ursprünglich: ‚Ehren halber‘ oder ‚der Ehre wegen‘). Hat eine Person mehrere Würdigungen erhalten, so ist die Abkürzung h. c. mult. üblich, was für honoris causa multiplex steht, also die mehrfache Ehrendoktorwürde.
Verleihung
Die Ehrendoktorwürde soll in erster Linie aufgrund hervorragender Verdienste auf wissenschaftlichem Gebiet verliehen werden. Die Ehrung wird häufig anlässlich allgemeiner oder unmittelbarer Verdienste um die Hochschule oder die Fakultät verliehen, auch wenn dies in der Regel keine formale Voraussetzung ist. Ein typischer Fall ist die Auszeichnung eines herausragenden Wissenschaftlers, der sich als Gründungsdekan in besonderer Weise für die Fakultät verdient gemacht hat.[1] Häufig erfolgt die Verleihung der Ehrendoktorwürde auch aus politischen, finanziellen oder anderen Gründen, bei denen die Exzellenz der wissenschaftlichen Leistungen des Geehrten nicht immer erkennbar ist.[2] Im internationalen Vergleich handhaben deutsche Hochschulen die Verleihung eher zurückhaltend.
Die Ehrendoktorwürde ist eine Ehrung für Verdienste und kein akademischer Grad eines Doktors, der nach einem mit Hochschulprüfung abgeschlossenen Studium und Promotion durch Urkunde verliehen wird. Zur Verleihung der Ehrendoktorwürde ist keine Prüfung vorgesehen. Die Vorgehensweise und die genauen Bedingungen für die Verleihung regeln die Promotionsordnungen der Universitätsfakultäten. In der Regel hält der Geehrte anlässlich der Verleihung einen wissenschaftlichen Vortrag.
Das Ehrenpromotionsrecht für die Technischen Hochschulen wurde in Preußen durch Erlass von Kaiser Wilhelm II. erst im Oktober 1899 eingeführt.
Beispiele für Ehrenpromotionsverfahren
In vielen Universitäten regeln die Promotionsordnungen der Fakultäten auch die Ehrenpromotion. Einige Universitäten haben jedoch zentrale Regelungen für die Ehrenpromotion:
Einrichtung | Voraussetzung | Verfahrenseinleitung | Gutachter | Entscheidungsgremium |
---|---|---|---|---|
Universität Augsburg | hervorragende Verdienste auf wissenschaftlichem Gebiet | Begründeter Antrag der Mehrheit der Professoren des Fachbereichs | zwei fachlich zuständige Professoren | Fachbereichsrat[3] |
Universität der Bundeswehr München | keine Angaben | Begründeter Antrag von mindestens drei Professoren derselben Fakultät | keine Angaben | der um die Professoren der Fakultät erweiterte Fachbereichsrat [...] Die Ehrenpromotion bedarf der Zustimmung des Senats.[4] |
Universität Regensburg | hervorragende wissenschaftliche Leistungen | Begründeter Antrag von mindestens 3/4 der Professoren des Fachbereichs | mindestens zwei fachlich zuständige Professoren | Fachbereichsrat[5] |
Rekorde
Die meisten Ehrendoktorwürden, nämlich 150, erhielt der US-amerikanische katholische Theologe Theodore Hesburgh (* 1917), weshalb ihn das Guinness-Buch der Rekorde schon seit Jahrzehnten als Titelhalter in dieser Beziehung führt. Über 120 Ehrendoktorate wurden bis heute Daisaku Ikeda (* 1928), dem Präsidenten der Sōka Gakkai International, verliehen. Nelson Mandela (* 1918) erhielt über 50 Ehrendoktorate. 47 Ehrendoktorate erhielt der US-Amerikaner Richard Buckminster Fuller (1895–1983). Tendzin Gyatsho (* 1935), dem XIV. Dalai Lama, wurden 43 Ehrendoktortitel verliehen, zumeist von US-amerikanischen Hochschulen.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ z.B. Manfred Broy oder Thomas Hillenkamp
- ↑ Hermann Horstkotte: Akademische Doktorspiele – Professor Dr. h.c. Volkswagen. Spiegel online, 15. November 2007.
- ↑ Auszug aus § 29 der Allgemeinen Promotionsordnung der Universität Augsburg vom 2. Juli 2009
- ↑ Auszug aus §16 Abs. 1 und 2 der Promotionsordnung der Universität der Bundeswehr München vom 8. November 2000
- ↑ Auszug aus § 1 bis 3 der Ehren-Promotionsordnung der Universität Regensburg vom 23. April 1988
Weblinks
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Ehrendoktor aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |