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Einbürgerung
Unter Einbürgerung (auch: Naturalisation) versteht man den Erwerb einer Staatsbürgerschaft durch einen Exekutivakt, d. h. auf Antrag des Bewerbers bei der in dem jeweiligen Land zuständigen Behörde.
Begriffsabgrenzung
Die Einbürgerung ist zu unterscheiden von:
- dem Erwerb der Staatsbürgerschaft durch den Geburtsort (Geburtsortsprinzip) oder durch Abstammung (Abstammungsprinzip). In diesen Fällen wird die Staatsbürgerschaft nicht auf Antrag, sondern per Gesetz gewährt.
- dem Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Adoption oder durch Heirat
- der Ehrenbürgerschaft. Diese wird nicht auf Antrag des Betroffenen gewährt, sondern um ihn auszuzeichnen; oft handelt es sich um eine rein symbolische Auszeichnung, mit der keine Bürgerrechte und -pflichten verbunden sind.
Eine Einbürgerung Behinderter wird durch das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen erleichtert.[1]
Regelungen in einzelnen Ländern
Deutschland
Siehe: Deutsche Staatsangehörigkeit
Österreich
Siehe: Österreichische Staatsbürgerschaft
Schweiz
Siehe: Schweizer Bürgerrecht
Vereinigte Staaten
In den Vereinigten Staaten von Amerika liegt die Zuständigkeit für die Einbürgerung von Bewerbern bei den Citizenship and Immigration Services (USCIS). Der Erwerb der amerikanischen Staatsbürgerschaft kann unter jeder der folgenden Voraussetzungen beantragt werden:[2]
- Bewerber, die seit mindestens 5 Jahren Inhaber einer Permanent Resident Card sind. Diese Bewerber müssen mindestens 18 Jahre alt sein, innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens 30 Monate in den Vereinigten Staaten verbracht haben, mindestens 3 Monate innerhalb des Bundesstaates gelebt haben, Englisch sprechen, Grundkenntnisse der amerikanischen Geschichte und Staatsform besitzen und bestimmte persönliche Voraussetzungen (z. B. Treue zur US-Verfassung) erfüllen.[3]
- Ehepartner eines US-Bürgers, die seit mindestens 3 Jahren Permanent Residents sind[4]
- Mitglieder der US-Streitkräfte[5]
- Minderjährige, die außerhalb der USA geboren sind und außerhalb der USA leben, aber Kinder von US-Staatsbürgern sind.[6]
Wenn sie dagegen als Permanent Residents in den USA leben, erhalten Kinder von US-Bürgern – dem Abstammungsprinzip entsprechend – die US-Staatsbürgerschaft per Gesetz, d. h. ohne besonderen Verwaltungsakt und automatisch. Dies gilt auch, wenn die Eltern US-Staatsbürgerschaft per Naturalisation erworben haben; will eine Familie mit minderjährigen Kindern sich naturalisieren lassen, genügt es, wenn lediglich alle mindestens 18-Jährigen Einbürgerungsanträge stellen.[6]
Das Einbürgerungsverfahren beginnt mit dem Antrag, zu dem neben dem ausgefüllten Formblatt Formblatt N-400 Anlagen, eine Liste sämtlicher Auslandsaufenthalte seit Erwerb der Greencard, Passfotos und Gebühren in Höhe von 680 US-Dollar gehören. Bewerber, die dies wünschen, können mit der Einbürgerung auch ihren Namen ändern oder sich z. B. einen Mittelnamen zulegen.[7] Bewerber unter 75 Jahren werden anschließend ins nächstgelegene Field Office der Behörde geladen, um dort ihre Fingerabdrücke nehmen zu lassen.[8] Der nächste Schritt ist ein Interview, zu dem die Bewerber ebenfalls ins Field Office gebeten werden; von Bewerbern unter 75 Jahren sind bei diesem Termin auch ein Englisch- und ein Einbürgerungstest zu absolvieren.[8] Bewerber, über deren Anträge positiv entschieden wird, legen ‒ entweder noch während des Interviewtermins oder an einem späteren Termin – ihren Treueeid auf die Verfassung der Vereinigten Staaten ab, geben ihre Permanent Resident Card ab und nehmen ihre Einbürgerungsurkunde entgegen.[8] Ein Ausscheiden aus der bisherigen Staatsangehörigkeit wird von amerikanischer Seite nicht erwartet.
Einzelnachweise
- ↑ Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (PDF)
- ↑ Citizenship Through Naturalization, USCIS
- ↑ Path to U.S. Citizenship, USCIS
- ↑ Naturalization of Spouses of U.S. Citizens, USCIS
- ↑ Military, USCIS
- ↑ 6,0 6,1 Citizenship Through Parents, USCIS
- ↑ N-400, Application for Naturalization, USCIS
- ↑ 8,0 8,1 8,2 10 Steps to Naturalization (PDF; 1,7 MB), USCIS
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Einbürgerung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |