Jewiki unterstützen. Jewiki, die größte Online-Enzy­klo­pädie zum Judentum.

Helfen Sie Jewiki mit einer kleinen oder auch größeren Spende. Einmalig oder regelmäßig, damit die Zukunft von Jewiki gesichert bleibt ...

Vielen Dank für Ihr Engagement! (→ Spendenkonten)

How to read Jewiki in your desired language · Comment lire Jewiki dans votre langue préférée · Cómo leer Jewiki en su idioma preferido · בשפה הרצויה Jewiki כיצד לקרוא · Как читать Jewiki на предпочитаемом вами языке · كيف تقرأ Jewiki باللغة التي تريدها · Como ler o Jewiki na sua língua preferida

Einkunftsart (Deutschland)

Aus Jewiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das deutsche Einkommensteuergesetz kennt sieben Einkunftsarten, die in § 2 Abs. 1 S.1 Nr. 1 bis 7 EStG aufgeführt sind. Einnahmen, die keiner dieser Einkunftsarten zuzuordnen sind, sind einkommensteuerlich nicht steuerbar, z. B. Lotto- oder andere Spielgewinne. Diese können jedoch von anderen Steuerarten erfasst werden.

Das Einkommensteuergesetz kennt seit 1925 die abschließende Aufzählung der Einkunftsarten.[1] Zuvor war der steuerliche Einkommensbegriff aus der sogenannten Reinvermögenszuwachstheorie abgeleitet worden. Seit 1934 nennt das Einkommensteuergesetz die sieben folgenden Einkunftsarten in unveränderter Form[2]:

Einkunftsart gesetzliche Grundlage
Gewinneinkünfte
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft § 13, § 13a, § 14, § 14a EStG
Einkünfte aus Gewerbebetrieb § 15, § 16, § 17 EStG
Einkünfte aus selbständiger Arbeit § 18 EStG
Überschusseinkünfte
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit § 19 EStG
Einkünfte aus Kapitalvermögen § 20 EStG
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung § 21 EStG
Sonstige Einkünfte § 22, § 23 EStG

Die dreijährliche Einkommensteuerstatistik 2007 (erschienen am 27. Januar 2012) zeigt die Verteilung auf die sieben Einkunftsarten:

Das Einkommensteuergesetz unterscheidet nach § 2 Abs. 2 EStG die Einkunftsarten in Gewinneinkünften und Überschusseinkünften.


Von der Einkunftsart sind die Einkünfte zu unterscheiden. Als Einkünfte bezeichnet man das Nettoergebnis einer Einkunftsart bzw. Einkunftsquelle.[3]

Hauptartikel: Einkünfte

Einzelnachweise

  1. Gierschmann, Gunsenheimer, Schneider: Lehrbuch Einkommensteuer (15. Auflage), S. 83, Rz. 66
  2. Gierschmann, Gunsenheimer, Schneider: Lehrbuch Einkommensteuer (15. Auflage), S. 83, Rz. 66/67
  3. Zenthöfer, Schulz zur Wiesche: Einkommensteuer (Blaue Reihe), 10. Auflage, S. 25 Tz. 1.3.3.
link=http://de.wikipedia.org/Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Einkunftsart (Deutschland) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.