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Empfehlungsschreiben
Ein Empfehlungsschreiben (auch Empfehlungsbrief oder eine Referenz (auch Referenzschreiben)) ist ein schriftliches Dokument mit einer positiv wertenden Empfehlung zu einer Person. Während der Begriff Empfehlung eher ein schriftliches Dokument (teilweise auch handschriftliches) an einen bestimmten Adressaten bezeichnet, wird der Begriff Referenz oftmals an einen unbestimmten Adressaten gerichtet. Eine Referenz dient einer wohlwollenden Meinungsbildung oder der beruflichen Einstellung des Bewerbers wenn sie in einer Bewerbung verwendet wird. Empfehlungen legen in der Regel den Schwerpunkt auf die Zukunft (Empfehlung für eine bestimmte Stelle), Referenzen legen in der Regel den Schwerpunkt auf die Vergangenheit (erworbene Qualifikation, durchgeführte Tätigkeit).
Verwendung
Empfehlungsschreiben sind im angelsächsischen Sprachraum üblich und werden bei einer Bewerbung für eine Arbeitsstelle eingesetzt. Die Empfehlung wird dabei von einer Person ausgesprochen, die in einer Position ist, die diese Aussage über den Bewerber zulässt. Im deutschsprachigen Raum sind Empfehlungsschreiben im Vergleich zu den USA noch selten, aber in einer allgemeinen Bewerbung möglich. Teilweise werden Empfehlungsschreibungen für Bewerbungen im religiösen Umfeld verlangt. Diese werden dann von früheren Arbeitgebern oder Personen aus dem persönlichen Umfeld (etwa religiöse Amtsträger, Lehrer, Mitglieder derselben Glaubensgruppe) abgefasst. Dies kann auch Bewerbungen für ein Praktikum, einen Studienplatz oder ein Stipendium einschließen.
Die Referenz gewinnt durch den höher werdenden Anteil von freiberuflichen Mitarbeitern auch im deutschsprachigen Raum stark an Bedeutung. Da freiberufliche Mitarbeiter kein "Arbeitsverhältnis" im eigentlichen Sinn haben, bekommen sie in der Regel kein Arbeitszeugnis ausgestellt. Diese Lücke schließt die Referenz.
Im Unterschied zu einem Arbeitszeugnis, das von einem früheren Arbeitgeber ausgestellt wird, kann ein Empfehlungsschreiben prinzipiell von jeder dritten Person geschrieben werden. Um den gewünschten Effekt einer glaubwürdigen Beurteilung zu erreichen, ist es jedoch sinnvoll, wenn der Aussteller aufgrund seiner Position die Leistungen und die Persönlichkeit des Empfohlenen gut beurteilen kann und am besten über ein hohes gesellschaftliches Ansehen verfügt, zum Beispiel als Hochschullehrer, Politiker oder Geistlicher. Somit können nicht nur hauptberufliche Tätigkeiten beschrieben werden, sondern auch langjährige ehrenamtliche Tätigkeiten, Gruppenleitertätigkeiten und somit wichtige Aussagen über soziale Kompetenz getroffen und in einer Bewerbung eingebracht werden.
Der Empfehlungsschreiber oder Referenzgeber sollten mit dem Bewerber klären, ob der zukünftige Arbeitgeber auf den Ersteller der Empfehlung oder Referenz zugehen darf. Auf Grund des investierten Kapitals werden Zeugnisse und Referenzen zunehmend von der einstellenden Personalabteilung geprüft.
Aufbau
Grundsätzlich ist für Empfehlungen oder Referenzen kein definierter Aufbau vorgeschrieben. Empfehlungen können von ihrem bestimmten Wesen her kürzer sein. Empfehlungen werden an einen Empfänger gerichtet, Referenzen haben in der Regel keinen bestimmten Empfänger. Bei Referenzen empfiehlt es sich die folgenden Inhalte aufzunehmen:
- Betreff mit Hinweis auf Referent, Name der Person und Art der Tätigkeit
- Beschreibung des Unternehmens und der referenzierten Stelle
- Beschreibung der konkreten Aufgaben und der angewendeten Fähigkeiten
- Qualitative Bewertung der Arbeitsleistung
- Bewertung des Sozialverhaltens
- Wunsch für die Zukunft
Weblinks
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Empfehlungsschreiben aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |