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Energiestandard
![](https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/f/f2/Passivhaus_thermogram_gedaemmt_ungedaemmt.png/300px-Passivhaus_thermogram_gedaemmt_ungedaemmt.png)
Der Energiestandard eines Gebäudes legt fest, wie hoch der Energiebedarf pro Quadratmeter Energiebezugsfläche und Jahr sein darf.
Generell wird ein bestimmter Energiestandard durch bauliche Maßnahmen und Haustechnik erreicht. Das Nutzerverhalten hat keinen Einfluss auf den Standard, beeinflusst aber den tatsächlichen Verbrauch.
Gemäß Industrieausschuss des Europäischen Parlaments sollten alle Gebäude, die nach dem 31. Dezember 2018 errichtet werden, ihren Energiebedarf vor Ort erzeugen.[1]
Standards
In der Bauwirtschaft gibt es eine Vielzahl von Energiestandards und Bezeichnungen. Diese sind teilweise durch Verordnungen und Normen festgelegt. Viele Standards sind inzwischen zertifiziert und/oder qualitätsgesichert.
Im deutschen Sprachraum ist die übliche Maßzahl des Energiebedarfs ist Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr [kWh/(m²·a)]. Der Energiebedarf kann umgerechnet werden in andere Größen: 1 kWh/(m²·a) entspricht 3,6 MJ/(m²·a) bzw. 0,114 W/m² bzw. 0,1 l/(m²·a) Heizöläquivalent. Daher stammt der Begriff „3-Liter-Haus“, was etwa 30 kWh/(m²·a) entspricht.
Dabei treten folgende Abgrenzungsschwierigkeiten auf. Je nachdem, was gemeint ist, unterscheiden sich die von einem Haus erfüllten Werte erheblich voneinander:
- Art und Zweck der Energie sind zu bestimmen, z. B. Primärenergie, Nutzenergie, Endenergie, Heizwärme.
- Die Art und Berechnung der Fläche ist näher zu bestimmen.
Deutschland
Einige übliche und allgemein anerkannte Standards bezeichnen Förderstufen der KfW-Förderbank.[2] Die Bundesregierung fördert die energetische Sanierung und den energieeffizienten Neubau zum KfW-Effizienzhaus über die KfW-Förderbank. Gefördert wird mit zinsgünstigen Darlehen und Zuschüssen.
Die Energieeinsparverordnung definiert das grundsätzliche Effizienzniveau und wird auf Basis der EU-Gesetzgebung regelmäßig aktualisiert. Der Energiebedarf wird meist auf die Gebäudenutzfläche (AN nach EnEV) oder die beheizte Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung (WoFlVO) bezogen. Zu unterscheiden sind ferner der Heizwärmebedarf und der (vom Energieträger abhängige) Primärenergiebedarf.
Standard | Heizwärmebedarf Qh | Primärenergiebedarf QP | Endenergie-bedarf Qe | Transmissionswärmeverlust H'T |
---|---|---|---|---|
Nicht saniertes Wohnhaus, Baujahr 1960–1980 | 300 kWh/(m²·a) | |||
Durchschnitt Deutschland 2002[3] | 160 kWh/(m²·a) | |||
Wärmeschutzverordnung (WSVO 77) | ≤ 250 kWh/(m²·a) | |||
Wärmeschutzverordnung (WSVO 82) | ≤ 150 kWh/(m²·a) | |||
Wärmeschutzverordnung (WSVO 95) | ≤ 100 kWh/(m²·a) | |||
Niedrigenergiehaus (EnEV 2002) | ≤ 70 kWh/(m²·a) | |||
KfW-60-Haus (EnEV 2004) | ≤ 60 kWh/(m²·a) | |||
KfW-40-Haus (EnEV 2004) | ≤ 40 kWh/(m²·a) | |||
KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV 2007) | ≤ 60 kWh/(m²·a) | ≤ EnEV 2007 | 70 % Höchstwert||
KfW-Effizienzhaus 55 (EnEV 2007) | ≤ 40 kWh/(m²·a) | ≤ | 55 % Höchstwert EnEV 2007||
KfW-Effizienzhaus 85 (EnEV 2009) | ≤ 55 kWh/(m²·a) 1 | ≤ 85 % Höchstwert EnEV 2009 (ca. 50 kWh/(m²·a)) | ≤ 100 % Höchstwert EnEV 2009 | |
KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV 2009) | ≤ 45 kWh/(m²·a) 1 | ≤ 70 % Höchstwert EnEV 2009 | ≤ | 85 % HT,Ref EnEV 2009|
KfW-Effizienzhaus 55 (EnEV 2009) | ≤ 35 kWh/(m²·a) 1 | ≤ 55 % Höchstwert EnEV 2009 | ≤ | 70 % HT,Ref EnEV 2009|
KfW-Effizienzhaus 40 (EnEV 2009) | ≤ 25 kWh/(m²·a) 1 | ≤ 40 % Höchstwert EnEV 2009 | ≤ | 55 % HT,Ref EnEV 2009|
Energieeinsparverordnung 2016 (EnEV 2016) | ≤ 45 kWh/(m²·a) 1 | ≤ 70 % Höchstwert EnEV 2009 | ≤ | 85 % HT,Ref EnEV 2009|
KfW-Effizienzhaus 55 (EnEV 2016) | ≤ 35 kWh/(m²·a) 1 | ≤ 55 % Höchstwert EnEV 2009 | ≤ | 70 % HT,Ref EnEV 2009|
KfW-Effizienzhaus 40 (EnEV 2016) | ≤ 25 kWh/(m²·a) 1 | ≤ 40 % Höchstwert EnEV 2009 | ≤ | 55 % HT,Ref EnEV 2009|
Passivhaus (PHPP) | ≤ 15 kWh/(m²·a) 1 | ≤ 12 kWh/(m²·a) 2 |
- Für das Passivhaus gelten folgende Abweichungen:
- 1 Der Jahres-Heizwärmebedarf wird nach dem LEG/PHI-Verfahren (PHPP) auf die tatsächliche beheizte Fläche (Energiebezugsfläche) bilanziert (statt Gebäudenutzfläche AN nach EnEV).
- 2 Der Jahres-Primärenergiebedarf wird nach dem PHPP berechnet und enthält die Bedarfe für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung, Kühlung und Haushaltsstrom. Der Primärenergiebedarf nach EnEV hingegen enthält keinen Bedarf für Haushaltsstrom.
Geschichte
Deutschlands erstes energieautarkes Haus, das sogenannte Freiburger Solarhaus wurde im November 2012 20 Jahre alt.[4]
Seit dem 1. Januar 2016 gilt die EnEV 2016. Der maximal zulässige Energieverbrauch für Neubauvorhaben ist mit der Novellierung der EnEV auf das Niveau eines KfW-70 Vorhaben (EnEV 2009) abgesenkt worden. Ob sich die Mehrkosten für Bauherrn binnen 10 Jahren amortisieren, ist umstritten. [5]
Österreich
Kategorien für den Energieausweis
Für Österreich[6] sind die Energiestandards – konform mit der EU-Gebäuderichtline – nach Bauvorschrift ÖNORM H 5055 Energieausweis für Gebäude folgendermaßen nach Kategorien geregelt:
HWB in kWh/(m2a)(a) | Kategorie | HWB (l Heizöläquivalent)(b) | |
≤ 10 | A++ | Passivhaus | 200–300 |
≤ 15 | A+ | Niedrigstenergiehaus | 400–700 |
≤ 25 | A | ||
≤ 50 | B | Niedrigenergiehaus | 1000–1500 |
≤ 100 | C | Zielwert nach Bauvorschrift | 1500–2500(a) |
≤ 150 | D | alte, unsanierte Gebäude | > 3000(a) |
≤ 200 | E | ||
≤ 250 | F | ||
≤ 300 | G |
Diese Bewertungsskala wird für jedes Haus individuell ermittelt und in den Energieausweis, der für jedes Gebäude Österreichs Pflicht ist (derzeit in Einführung: Baubewilligung für Errichtung oder bei Sanierung ab einer gewissen Grundfläche, für Förderungen usw.), eingetragen. Diese Bewertung ist zwar Ländersache, aber für Österreich weitgehend konform.
klima:aktiv haus
![](https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/4/46/Klima_aktiv_Logo.svg/langde-120px-Klima_aktiv_Logo.svg.png)
Neben den im Energieausweis-Vorlage-Gesetz und der ÖNORM H 5055 definierten Energiestandards gibt es den neueren klima:aktiv Gebäudestandard. Er setzt auf dem PHPP-Standard des Passivhaus Instituts Darmstadt auf, geht aber über einen reinen Energiestandard hinaus.[7]
Schweizer Minergiestandard
Neue und sanierte Bauten können nach dem Minergiestandard zertifiziert werden. Der Minergie-Standard ist insbesondere in der Schweiz verbreitet. Dieser schreibt je nach Nutzung des Baus maximale Energiekennzahlen vor. Als Energiebezugsfläche gilt die Bruttogeschossfläche.
Der Schweizer Minergie-P-Standard für Passivhäuser weicht leicht von den deutschen Anforderungen des Passivhauses ab.
Abgrenzung
Der Nullenergiehaus-Standard kommt im Jahresmittel ohne Netto-Energiebezug von außen aus. Die benötigte Energie wird am Haus selbst erzeugt. Dieser Standard sagt jedoch nichts über den Energiebedarf des Hauses selbst aus.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Industrieausschuss der EU 2009
- ↑ KfW Privatkundenbank – Bauen, Wohnen, Energie sparen
- ↑ Bine – Fachinformationszentrum Karlsruhe (PDF; 17 kB)
- ↑ badische-zeitung.de, 5. November 2012, Wulf Rüskamp: Als Solar noch aufregend war (10. Mai 2013)
- ↑ Christoph Beecken, Stephan Schulze: Mehr Energie als Geld gespart. 1. November 2012, abgerufen am 2. April 2016 (Im Artikel wird auf zwei PDF-Anlagen verwiesen;: Kosten-Varianten: Mehraufwand und Amortisation und Investitions-Varianten: Anfangskosten und laufender Aufwand).
- ↑ Energie Tirol (Hrsg.): Energieausweis. Energiebilanz ziehen! Wie viel Heizenergie verbraucht ein Gebäude?. Innsbruck 2009, S. 3, 5 (Aktion Tirol A++ – Eine Initiative von Land Tirol und Energie Tirol, pdf, abgerufen am 23. Dezember 2009).
- ↑ www.klimaaktiv.at - Österreich hat mit dem klima:aktiv Haus einen neuen Standard.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Energiestandard aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |