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Erlass
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Erlass steht für:
- den Erlass des Restes einer Freiheitsstrafe, siehe Straferlass
- ein Dekret
deutsche Rechtssprache:
- eine Anweisung der obersten Bundes- oder Landesbehörde, siehe Runderlass
- eine Anweisung einer Behörde an eine nachgeordnete Behörde, siehe Erlass (Verwaltungsrecht)
- einen Vertrag, durch den der Gläubiger dem Schuldner eine Schuld erlässt, siehe Erlass (Privatrecht)
- einen Verwaltungsakt, durch den die Steuerverwaltung auf die Eintreibung einer Steuer verzichtet, siehe Erlass (Steuerrecht)
schweizerische Rechtssprache:
- den Oberbegriff für eine publizierte, allgemein verbindliche Rechtsnorm, etwa in der Form einer Verfassung, eines Gesetzes oder einer Verordnung (vgl. auch Gesetz#Gesetz im materiellen Sinn)
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. |