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Europäisches Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe
Das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (englisch Committee for the Prevention of Torture, CPT) ist eine Institution des Europarates. Der Sitz der Kommission ist Straßburg. Die Kommission nahm 1989 ihre Arbeit auf.[1]
Struktur
- Die Mitglieder des Komitees sind unabhängige und unparteiische Experten aus verschiedenen Fachbereichen, z. B. Rechtsanwälte, Ärzte und Fachleute des Gefängnis- oder Polizeiwesens.
- Das Ministerkomitee des Europarates wählt für jeden Mitgliedsstaat ein Mitglied. Die Mitglieder sind unabhängig, d. h. sie repräsentieren nicht den Staat, für den sie gewählt worden sind. Darüber hinaus nehmen Mitglieder nicht an Besuchen in dem Staat teil, für den sie gewählt wurden.
- Das Sekretariat des CPT ist Teil des Europarates
Leitung
(Stand: 22. Dezember 2015)
- Jeroen Schokkenbroek, Executive Secretary[2]
Einteilung
Die örtliche Zuständigkeit ist in Divisionen eingeteilt, diesen sind feste Länder zugeteilt.[3]
Division 1
Leitung: Michael Neurauter
• Albanien
• Belgien
• Deutschland
• Estland
• Frankreich
• Lettland
• Litauen
• Luxemburg
• Malta
• Norwegen
• Österreich
• San Marino
• Slowakische Republik
• Tschechische Republik
• Türkei
• Ungarn
Division 2
Leitung: Borys Wodz
• Armenien
• Aserbaidschan
• Bulgarien
• Dänemark
• Finnland
• Georgien
• Island
• Moldawien
• Monaco
• Polen
• Rumänien
• Russland
• Slowenien
• Schweden
• Ukraine
Division 3
Leitung: Hugh Chetwynd
• Andorra
• Bosnien-Herzegowina
• Griechenland
• Irland
• Italien
• Kroatien
• Liechtenstein
• Mazedonien
• Montenegro
• Niederlande
• Portugal
• Serbien
• Spanien
• Schweiz
• Vereinigtes Königreich
• Zypern
Arbeit
Rechtsgrundlage ist die Europäische Antifolterkonvention des Europarates aus dem Jahre 1987. Sie erlaubt es dem CPT, jegliche „Haftorte“ (places of detention, lieus de detention) der Vertragsstaaten aufzusuchen und zu inspizieren. Als Haftorte gelten alle Orte, an denen Menschen von Behörden gegen ihren Willen festgehalten werden. Das betrifft in erster Linie Polizeizellen, Untersuchungshaftanstalten und Strafanstalten, aber auch geschlossene psychiatrische Anstalten oder Altersheime. Es werden nur stichprobenmäßige Besuche abgestattet. Im Anschluss an den Besuch wird ein Bericht mit Empfehlungen an die jeweilige Regierung geschickt. Dieser Bericht und die Antwort der Regierung werden regelmäßig veröffentlicht. Dabei geht es nicht um die Feststellung und Denunziation einzelner Fälle von Folter, sondern um die Identifizierung von „riskanten Situationen“ (situations at risk).
Erfolgte Besuche und erstellte Berichte
Die Berichte über die Besuche sind auf den Webseiten des CPT nachzulesen. Zu jeder Inspektion gibt es einen Bericht,[4] zudem wird jährlich ein Gesamtbericht erstellt.[5]
Deutschland
Das Komitee hat periodische Besuche in Deutschland in den Jahren 1991, 1996, 2000, 2005, 2010[6] und 2015 durchgeführt, ferner einen Ad-hoc-Besuch in der Abschiebungshaft auf dem Flughafen in Frankfurt (1998) und einen Ad-hoc-Besuch in Sachen Sicherungsverwahrung.[7]
Österreich
Die Republik Österreich wurde in den Jahren 1990, 1994, 1999, 2004, 2009, 2014 inspiziert.[8]
Schweiz
Die Schweizer Eidgenossenschaft wurde in den Jahren 1991, 1996, 2001, 2003, 2007, 2011 inspiziert.[9]
Weblinks
Fußnoten
- ↑ www.cpt.coe.int 1st General Report on the CPT's activities covering the period November 1989 to December 1990. Aufgerufen am 15. Januar 2014.
- ↑ www.cpt.coe.int Staff. Aufgerufen am 15. Januar 2014.
- ↑ www.cpt.coe.int Staff > Divisions responsible for visits. Aufgerufen am 15. Januar 2014.
- ↑ www.cpt.coe.int CPT Visits. Aufgerufen am 15. Januar 2014.
- ↑ www.cpt.coe.int Annual General Reports. Aufgerufen am 15. Januar 2014.
- ↑ [1] letzter veröffentlichter Bericht (PDF)
- ↑ [2] CPT Besuche Deutschland<. Aufgerufen am 20.03.2017.
- ↑ www.cpt.coe.int CPT Visits Austria. Aufgerufen am 15. Januar 2014.
- ↑ www.cpt.coe.int CPT Visits Switzerland. Aufgerufen am 15. Januar 2014.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Europäisches Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |