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Euthanasie-Prozesse

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Die Euthanasie-Prozesse umfassen Prozesse gegen die Hauptschuldigen und Mittäter der Euthanasiemorde zur Zeit des Nationalsozialismus.

Grafeneck-Prozess

Die Verhandlungen des Grafeneck-Prozess fanden im Schloss Hohentübingen statt

Nach jahrelangen Vorbereitungen begann der Grafeneck-Prozess im Sommer 1949 auf Schloss Hohentübingen. Acht Personen wurden angeklagt, da sie an der Ermordung von 10.654 getöteten Patienten in der Tötungsanstalt Schloss Grafeneck beteiligt waren. Die acht Angeklagten vor Gericht waren Otto Mauthe, Max Eyrich (ehemaliger Landsjugendarzt), Alfons Stegmann (ehemaliger Arzt in der Heilanstalt Zwiefalten), Meta Fauser (damals leitende Ärztin in Zwiefalten), Jakob Wöger und Hermann Holzschuh (Beamte des Standesamtes), Heinrich Unvertau (ehemaliger Krankenpfleger) und Krankenschwester Maria Appinger.[1]

Nürnberger Ärzteprozess

Karl Brandt bei der Urteilsverkündigung im Nürnberger Ärzteprozess

Vom 9. Dezember 1946 bis zum 20. August 1947 fand der Nürnberger Ärzteprozess im Nürnberger Justizpalast vor einem amerikanischen Militärgericht statt. Neben 20 KZ-Ärzten wurde unter anderem auch Euthanasiebevollmächtigter und Begleitarzt Hitlers, Karl Brandt, angeklagt. Er erhielt die Todesstrafe und wurde am 2. Juni 1948 hingerichtet.

Frankfurt-Prozess

Vor dem Landgericht Frankfurt gab es zwischen 1946 und 1948 insgesamt vier Prozesse, die zur Verurteilung von Tatbeteiligten der NS-Euthanasie dienten. Unter den 44 Angeklagten waren Ärzte, Schwestern und Pfleger aus den Anstalten Hadamar, Eichberg und Kalmenhof, die an den Ermordungen von Patienten beteiligt waren. Sechs Todesurteile wurden gefällt und 19 Haftstrafen verhängt. Letztendlich wurden die Todesurteile nicht vollstreckt und nur zwei Verurteilte wurden nicht begnadigt.

Dresden-Prozess

Am 16. Juni 1947 wurde der Prozess durch den Landgerichtspräsident Martin Fischer, den Landgerichtsdirektor Rudolf Fischer und der Amtsgerichtsrätin Elfriede Thaler eröffnet. Zwischen dem 16. Juni und dem 25. Juni wurden die Angeklagten und die Zeugen in einer öffentlichen Sitzung vernommen.[2] Durch die Medien fand der Prozess in der Öffentlichkeit große Aufmerksamkeit. Die Sächsische Zeitung berichtete täglich über den Verlauf des Prozesses.[3]

Hartheim-Prozess

Beschuldigte

Im Hartheim Hauptprozess wurde gegen 61 Personen ermittelt, zu denen auch die ärztlichen Leiter Georg Renno und Rudolf Lonauer gehörten. Die Tabelle zeigt die Beschuldigten Personen nach Funktion und Geschlecht:[4]

männlich weiblich gesamt
Ärzte 3 0 3
Pflegepersonal 15 8 23
Verwaltungspersonal 9 7 16
Kraftfahrer 4 0 4
„Heizer“ 6 0 6
Unbekannt 6 3 9
gesamt 43 18 61

Verfahren

Das Verfahren von 13 Beschuldigten wurde eingestellt, bei 22 Beschuldigten wurde es abgebrochen aufgrund der Nichtauffindbarkeit des Täters. Bei sieben schon gestorbenen Personen wurde das Verfahren eingestellt, zwei Angeklagte erhielten eine Haftstrafe. 13 Verfahren der Beschuldigten sind in ein anderes ausgeschieden worden und bei den restlichen drei ist der Ausgang des Verfahrens bis heute unbekannt.

Das Urteil

Am 7.Juli 1947 wurde das Urteil verkündet. Die Staatsanwaltschaft hatte zwar elfmal die Todesstrafe beantragt, jedoch wurde sie nur viermal ausgesprochen. Besonders bei den Krankenschwestern fielen die Urteile meist geringer aus als gefordert wurde. Im März 1948 wurden die Todesurteile in Dresden vollstreckt. Die hohen Haftstrafen wurden im Jahr 1956 im Zuge einer Amnestie erlassen.[5]

Klagenfurter-Prozess

Vor dem Außensenat Klagenfurt des Volksgerichts Graz wurde der österreichischer Psychiater und Primararzt Franz Niedermoser im Klagenfurter Euthanasie- Prozess angeklagt. Er wurde für schuldig erklärt, in mindestens 400 Fällen die Tötung von Patienten und Patientinnen angeordnet zu haben. Zudem kam die veranlassten Misshandlungen von Patienten und Patientinnen, die ohne jegliche Rücksicht der Menschenwürde verliefen und oft zum Tode der Opfer führten. Niedermoser wurde am 4. April 1946 zum Tode durch den Strang verurteilt und sein Besitz enteignet. Am 24. Oktober 1946 wurde im Landesgericht Klagenfurt das Urteil vollstreckt. Der Oberpfleger Eduard Brandstätter, die Oberschwester Antonie Pachner und die Oberpflegerin Otillie Schellander, die als Mitangeklagte galten, wurden ebenfalls zum Tode durch den Strang verurteilt. Am Tag seiner Urteilsverkündung verübte Brandstätter Suizid. Pachner und Schellander wurden schließlich zu langjährigen Haftstrafen begnadigt. Am 8. April 1951 verstarb Antonie Pachner im Gefängnis, Schellander wurde im Rahmen einer neuerlichen Begnadigung am 1. April 1955 bedingt aus der Haft entlassen. Die Krankenschwestern Paula Tomasch, Julie Wolf, Ilse Printschler und Maria Cholawa sowie ein Oberpfleger, welche alle nachweislich an den Foltern beteiligt waren, wurden zu langjährigen Haftstrafen, teilweise in Kombination mit Vermögensverfall, verurteilt.

Literatur

  • Joachim S. Hohmann: Der „Euthanasie“-Prozeß von Dresden 1947. Eine zeitgeschichtliche Dokumentation. Lang, Frankfurt a.M. 1993.

Weblinks

Einzelnachweise

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Euthanasie-Prozesse aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.