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ex post
Ex post (lat. „aus danach“) ist ein Begriff der juristischen Fachsprache und bezeichnet die Beurteilung aus nachträglicher Sicht. Dem Betrachter sind hier auch später ablaufende Vorgänge bekannt, die zu einem früheren Zeitpunkt noch nicht bekannt sein konnten. (Volksmund: Hinterher ist man immer schlauer.) Die Beurteilung ex post bildet den Gegensatz zur Beurteilung ex ante.
Sonstiges
In der Empirie spricht man von einem Ex-post-facto-Design oder nicht-experimentellen Design. Im Gegensatz zum experimentellen Design oder quasi-experimentellen Design verändert man nicht die Situation, sondern betrachtet nur „im Nachhinein“ einen Zustand.
Siehe auch
- ex ante („aus vorher“)
- ex nunc („von nun an“)
- ex tunc („von Anfang an“)
- Latein im Recht
Weblinks
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Ex post aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |