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Fremdenpolizei
Fremdenpolizei wird die Ausländerbehörde in der Schweiz und Österreich genannt.
Österreich
Sie ist bei den Bezirkshauptmannschaften und Bundespolizeidirektionen angesiedelt und regelt alle Angelegenheiten des Fremdenpolizeirechts. Davon zu unterscheiden sind die Angelegenheiten des Niederlassungsrechts. Niederlassungsbehörden sind die Bezirkshauptmannschaften und – in Städten mit eigenem Statut – die Magistrate.
In Wien sind die Aufgaben der Niederlassungsbehörde bei der Magistratsabteilung 35 (MA 35) angesiedelt; die Fremdenpolizeiangelegenheiten werden in Wien vom Fremdenpolizeilichen Büro der Landespolizeidirektion Wien besorgt.
Hauptunterschied Fremdenpolizeirecht – Niederlassungsrecht
Das österreichische Fremdenpolizeigesetz 2005 (FPG) regelt das Verfahren der Fremdenpolizei über die Erteilung von Einreisetiteln, über die Zurückweisung, die Erlassung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen, die Abschiebung, die Duldung, die Vollstreckung von Rückführungsentscheidungen von EWR-Staaten und die Ausstellung von Dokumenten für Fremde. Das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) regelt demgegenüber die verschiedenen Aufenthaltstitel und deren Erteilungsvoraussetzungen bei Aufenthalten von in der Regel mehr als sechs Monaten. Für kürzere Aufenthalte gilt, von wenigen Ausnahmen abgesehen, europäisches Unionsrecht, das in der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 (EU-Visum-Verordnung) und in der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 (Visakodex) kodifiziert ist.
Die Fremdenpolizei als Teil der Sicherheitsverwaltung arbeitet in verschiedenen Fragen eng mit anderen Behörden zusammen. Zum Teil sind andere Behörden verpflichtet, von bestimmten Vorkommnissen, an denen Fremde beteiligt sind, die Fremdenpolizei zu verständigen (z. B. im Falle von strafgerichtlichen Verurteilungen).
Schweiz
Die Fremdenpolizei nimmt als kommunale oder kantonale Behörde die Aufgabe wahr, Ausländerrecht des Bundes zu vollziehen. Sie ist zuständig für Einreise- und Aufenthaltsbewilligungen, Asylbewerber und Ausschaffungen. In den meisten Kantonen wurde die frühere Fremdenpolizei in Migrationsamt umbenannt.
Literatur
- Helgo Eberwein, Eva Pfleger: Fremdenrecht für Studium und Praxis. Grundrecht, Fremdenpolizeigesetz, Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, Staatsbürgerschaftsgesetz. Samt Fremdenrechtsnovelle 2011. LexisNexis, Wien 2011, ISBN 978-3-7007-5010-9.
Weblinks
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Fremdenpolizei aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |