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Fußgängerzone
Eine Fußgängerzone (auch Fußgängerbereich) ist eine Verkehrsfläche, auf der Fußgänger Vorrang vor anderen Verkehrsteilnehmern haben.[1] Sie kann aus mehreren Fußgängerstraßen bestehen und liegt meistens im Innenbereich einer Stadt oder Siedlung. Anderen Verkehrsteilnehmern ist die Zufahrt im Allgemeinen untersagt. Durch entsprechende Beschilderung kann deren Zufahrt allerdings (zeitweilig) zugelassen werden, sie sind dann als untergeordnet zu betrachten und müssen ihre Geschwindigkeit und das Fahrverhalten an den Fußgängerverkehr anpassen. Ausnahmen gelten in den meisten Fällen für Fahrzeuge des öffentlichen Nahverkehrs sowie für Einsatz-, Entsorgungs-, und Reinigungsfahrzeuge. Die Straßenraumgestaltung ist an die Bedürfnisse des Fußverkehrs angepasst, durch ansprechende Oberflächengestaltung des Belages und Ausstattung mit Möblierung (Bänke, Beleuchtung, Brunnen und Bäume) wird eine gestalterische Wirkung erzeugt, die die Aufenthaltsqualität erhöht. Außerdem sind Fußgängerzonen oft gesäumt von Geschäften, Restaurants und Cafés.
Entstehung und Verbreitung
Planung und Einrichtung der ersten Fußgängerzonen begannen in den 1950er Jahren in Europa. Zuvor wurden an verschiedenen Orten autofreie Zonen bzw. autofreie Straßen eingerichtet, so etwa in den Vereinigten Staaten auf der Mackinac Island oder in Argentiniens Hauptstadt Buenos Aires. Ein Vorläufer der Fußgängerzonen in Deutschland, genauer eine fahrverkehrsfreie Einkaufsstraße, wurde bereits vor dem Zweiten Weltkrieg im Jahre 1927 in der Limbecker Straße in Essen angelegt. Im Jahr 1953 wurde die Einkaufsstraße Lijnbaan in Rotterdam als erste Straße Europas für den Fahrzeugverkehr gesperrt und vollständig dem Fußverkehr gewidmet.
In Deutschland wurde am 9. November 1953 als offizielle erste Fußgängerzone Deutschlands die Treppenstraße in Kassel eröffnet.[2] Sie ging aus einem Wiederaufbauwettbewerb von 1947 hervor, da die Innenstadt von Kassel von den Bombenabwürfen schwer beschädigt wurde. Kiel folgte mit der Holstenstraße am 12. Dezember 1953; entsprechende Planungen gab es hier zwar bereits seit 1950/1951, doch die Freigabe erfolgte erst zwei Jahre später. Auch Stuttgart eröffnete noch Ende 1953 die Schulstraße, eine Querachse zwischen der Königstraße und dem Marktplatz, nach eigenen Angaben war sie die erste Fußgängerzone überhaupt.[3] Die erste Fußgängerzone Österreichs entstand 1961 in der Klagenfurter Kramergasse. Mit der Bebauung des kriegszerstörten Nordabschnitts des Breiten Wegs (damals Karl-Marx-Straße) in der ersten Hälfte der 1960er Jahre entstand in Magdeburg die erste Fußgängerzone in der DDR. Am 23. Februar 1966 wurde die Schildergasse in Köln zur Fußgängerzone erklärt. Heute ist sie die meistfrequentierte Einkaufsmeile Europas.
In vielen Fällen wurde in den 1950er Jahren die Gelegenheit des Wiederaufbaus von im Zweiten Weltkrieg zerstörten Stadtkernen genutzt, um Fußgängerzonen als wesentliches Element modernen Städtebaus zu planen und einzurichten. Damit wurde ein Konzept umgesetzt, das einerseits Verkehr, Einkaufen und Wohnen räumlich trennt, andererseits aber auch eine Trennung der Verkehrsströme gewährleistet. Fußgängerzonen sind ein Bestandteil autogerechter Stadtplanung, indem sie Fußverkehr vom motorisierten Individual- bzw. öffentlichen Verkehr trennen[4] und zusammen mit der Errichtung von Parkhäusern, Parkleitsystemen sowie auch unterirdisch geführten Bahnen (die Entwicklung der sogenannten Stadtbahn fällt ebenfalls in diese Zeitperiode) die einzelnen Verkehre ordnen und qualitativ optimieren. Einkaufen sollte in Fußgängerzonen stattfinden, sie wurden zu einem Symbol prosperierenden Wirtschaftslebens und vielerorts zum zentralen Ort des anspruchsvollen Massenkonsums. Insbesondere in mittleren und größeren Städten finden sich dort neben Fachgeschäften und anderen Betriebsformen des Einzelhandels auch große Kauf- und Warenhäuser.
Die Verbreitung von Fußgängerzonen ist weitgehend auf Europa beschränkt geblieben. So gibt es in Deutschland heute in vielen Groß-, Mittel-, und Kleinstädten Fußgängerzonen, während in den Vereinigten Staaten von den vor allem in den 1960er Jahren gegründeten Fußgängerzonen nur wenige übrig geblieben sind. Für Aufsehen sorgte 2009 der Plan des New Yorker Bürgermeisters Michael Bloomberg, zeitweise Teile des berühmten Broadway zur Fußgängerzone zu erklären. So wurden auf dem etwa 500 Meter langen Bereich zwischen 42. und 47. Straße, der auch den Times Square umfasst, als auch zwischen 33. und 35. Straße die Durchfahrt für Fahrzeuge zeitweilig verboten. Bei Taxifahrern und Zulieferern stieß der Plan auf Widerstand. Aufgrund der positiven Erfahrungen wurde die Fußgängerzone beibehalten.
Gesetzliche Regelungen
Die Verkehrsregeln für Fußgängerzonen und deren Beschilderung werden in den Straßenverkehrsgesetzen der jeweiligen Länder geregelt und sind weitgehend ähnlich. Generell ist die Fußgängerzone für den Fahrzeugverkehr gesperrt, Ausnahmen können allerdings durch eine entsprechende Beschilderung gemacht werden. So kann der Liefer- oder Radverkehr freigegeben werden.
In Deutschland, Österreich und der Schweiz wird am Beginn und am Ende einer Fußgängerzone jeweils ein entsprechendes Schild aufgestellt. In der Schweiz wird dabei der Schriftzug „ZONE“ in der jeweiligen regionalen Amtssprache geschrieben.
Siehe auch
Literatur
- Adelheid von Saldern: Stadt und Kommunikation in bundesrepublikanischen Umbruchszeiten. Franz Steiner Verlag, 2006, ISBN 3-5150-8918-7 ([1]).
Einzelnachweise
- ↑ Frank Höfler: Verkehrswesen-Praxis, Band 1: Verkehrsplanung. Bauwerk Verlag, Berlin 2004, ISBN 3-934369-52-9, S. 233–235.
- ↑ Informationen der Stadt Kassel zur Fußgängerzone
- ↑ Stuttgart.de: Schulstraße
- ↑ http://www.adfc-nrw.de/willkommen-beim-adfc-nrw/newsbeitrag/article/348/radfahren-in-fussgaengerzonen.html
Weblinks
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