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Garnitur

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Als Garnitur (im 17. Jhd. aus französisch garniture, „Ausrüstung, Verzierung, mehrere zu einem Ganzen gehörende Stücke“ entlehnt; ursprünglich militärischer Sprachgebrauch) werden bezeichnet:

  • allgemein zwei oder mehrere zusammengehörige Stücke, die einem bestimmten Zweck dienen. Dabei kann es sich z. B. um Uniformen, Unterwäsche, Schreibtischgarnituren, Möbelgarnituren usw. handeln.
  • in der klassischen Küche eine feststehende Zusammenstellung von Beilagen, Saucen und Ähnlichem, siehe Garnitur (Küche)
  • in der Eisenbahn-Fachsprache sowohl ein Wagenpark (i. d. R. mit zugehörigem Triebfahrzeug) als auch ein oder mehrere gekuppelte Triebwagen/-züge, die betrieblich eine Einheit bilden, vgl. Zug (Eisenbahn)
  • im Schriftsatz alle Schriftgrößen (fachsprachlich „Grade“) einer Schrift in einer ihrer Unterklassen, wie normal, kursiv und fett, z. B. Times Kursiv in allen vorhandenen Schriftgrößen, siehe Schriftsatzmaß
  • bei Instrumenten der Violinen-Familie die Wirbel, den Saitenhalter und das Griffbrett mit Sattel
  • bei Waffen die schmückende Ausstattung einer Griff- oder Stangenwaffe, siehe Garnitur (Waffe)
  • eine Kombination von transportierbaren Tischen und Bänken, siehe Biergarnitur.
  • ein sächsisches Zählmaß, siehe Garnitur (Einheit)

Siehe auch:

Wiktionary: Garnitur – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.