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Gebotener Feiertag

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Gebotene Feiertage sind die Sonntage und Feste im liturgischen Kalender der katholischen Kirche, an denen die Gläubigen zur Teilnahme an einer Heiligen Messe verpflichtet sind.

„Am Sonntag und an den anderen gebotenen Feiertagen sind die Gläubigen zur Teilnahme an der Meßfeier verpflichtet; sie haben sich darüber hinaus jener Werke und Tätigkeiten zu enthalten, die den Gottesdienst, die dem Sonntag eigene Freude oder die Geist und Körper geschuldete Erholung hindern.[1] [2]

Diese Verpflichtung wird auch Sonntagspflicht oder Präsenzpflicht genannt. Sie kann auch durch die Mitfeier der Vorabendmesse erfüllt werden. Für den Pfarrer einer Gemeinde besteht an gebotenen Feiertagen eine Applikationspflicht, das heißt er ist verpflichtet, für die ihm anvertrauten Gläubigen eine Heilige Messe zu zelebrieren.[3]

In allen Diözesen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz gelten neben den Sonntagen die folgenden gebotenen Feiertage: [4]

Die folgenden Feiertage sind nicht in allen Diözesen Deutschlands gebotene Feiertage:[4]

In den Diözesen der Österreichischen Bischofskonferenz sind folgende Feiertage geboten:

  • Geburt unseres Herrn Jesus Christus (25. Dezember)
  • Hochfest der heiligen Gottesmutter Maria (1. Januar)
  • Erscheinung des Herrn (6. Januar)
  • Christi Himmelfahrt
  • Fronleichnam
  • Aufnahme Mariens in den Himmel (15. August)
  • Allerheiligen (1. November)
  • Unbefleckte Empfängnis Mariä (8. Dezember)

Einzelnachweise

Siehe auch

Kirchenjahr

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