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Gefängnisseelsorge

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Gefängnisseelsorge ist der geistlich begleitende Dienst der Kirchen durch Anstaltsseelsorger für die Gefangenen, deren Angehörige und die Bediensteten in den Justizvollzugsanstalten (JVA).

Der systematische Ausbau der Gefängnisseelsorge erfolgte Ende des 16. und im 17. Jahrhundert, als die moderne Freiheitsstrafe als Rechtspflegemittel aufkam.

Heutige Rechtsgrundlage ist Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 141 WRV. Es handelt sich um eine gemeinsame Aufgabe von Staat und Religionsgemeinschaften, eine sogenannte res mixta.

In Österreich ist die Seelsorge in Justizanstalten durch §85 StVG geregelt.

Anstaltsseelsorger

Sie werden nach § 157 Strafvollzugsgesetz in Deutschland im Hauptamt bestellt oder vertraglich verpflichtet. Dazu werden sie nach einer Probezeit als Beamte auf Lebenszeit oder im Angestelltenverhältnis in den Staatsdienst übernommen. Eine Auflösung des Arbeitsvertrags auf eigene Veranlassung oder auf Wunsch des zuständigen Bischofs (Versetzung) ist möglich.

In dieser Form der Seelsorge arbeiten Geistliche und Laien. Sie müssen psychisch stabil und kommunikationsfähig sein. Sie gehen als Vertreter der Kirchen in die JVA. Als Leitbild der Gefängnisseelsorge gilt das Bibelzitat „Ich bin gefangen gewesen und ihr habt mich besucht (Matthäus 25, 36)“. Nach christlichem Menschenbild verliert kein Mensch seine von Gott geschenkte Würde. Die Seelsorger genießen durch ihre Schweigepflicht und das Zeugnisverweigerungsrecht ein hohes Vertrauen. Durch ihre Unabhängigkeit sind sie ergänzend zu den Beiräten bei den JVA ein Teil der institutionalisierten Öffentlichkeit im Strafvollzug.

Inhalte der Seelsorge

Heute umfasst die Gefängnisseelsorge die Feier von Gottesdiensten und die Sakramentenspendung ebenso wie das Angebot von Gesprächen und Zellenbesuchen, Hilfen bei Weiterbildungsmaßnahmen, Aufrechterhaltung der Kontakte mit Verwandten sowie Vermittlung von anderen Hilfsangeboten.

Literatur

Weblinks

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