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Vasall
Ein Vasall (von keltisch gwas, von lat. vassus „Knecht“) war im frühen Mittelalter (6.−7. Jahrhundert) ein Herr, der sich freiwillig als Gefolgsmann in den Dienst eines anderen Herren stellte und sich diesem für bestimmte militärische oder diplomatische Dienstleistungen verpflichtete. Der Vasall musste eine bestimmte Anzahl an Soldaten zur Verfügung stellen, um somit den Dienstherrn in dessen Krieg zu unterstützen. Die Lehnspflicht bestand aber auch aus Abgaben, zum Beispiel für die herrschaftlichen Kriegsdienste, oder aus ähnlichen Leistungen. Der Vasall genoss im Gegenzug den Schutz seines Lehnsherren.
Auch ein Fürst konnte Vasall sein und sich der Oberherrschaft eines anderen Fürsten unterwerfen. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Beziehung des englischen zum französischen König im 12. Jahrhundert. Der englische König hatte zahlreiche Besitzungen in Frankreich, doch diese waren alle Lehnschaften des französischen Königs. Der König von England war also dem König von Frankreich als dessen Lehnsmann untertan. Als Herzog der Normandie und von Guyenne sowie Graf von Anjou, Maine, Berry, Bretagne, Touraine und Poitou war er zwar der mächtigste Vasall in Frankreich, aber immerhin ein Vasall, also Philipp II. zu Diensten verpflichtet, obwohl sie hierarchisch gleichgestellt waren.
Ein Vasall war seinem Herrn zu consilium et auxilium verpflichtet, er musste dem Lehnsherrn loyal mit Rat und Tat helfen. Falsche oder ungünstige Ratschläge oder unterlassene Unterstützung konnten Bestrafung oder das Beenden der Vasallität bewirken. Es bestand eine Abhängigkeit zwischen Vasall und Lehnsherr. Der Vasall genoss den Schutz des Lehnsherrn, der ihn im Zweifelsfall mit allen Mitteln verteidigte. Dazu war der Lehnsherr auf die Unterstützung seiner Vasallen angewiesen, die ihm ein Soldatenkontingent stellten oder sich zu anderer Unterstützung verpflichtet hatten.
Der Vasall im Feudalismus des 8. Jahrhunderts war der Vorgänger des Lehnsmannes im späteren Mittelalter. Doch das Lehnswesen unterschied sich schon bald ziemlich stark von der Vasallität. Der Vasall war seinem Dienstherrn noch persönlich verpflichtet, während der Lehnsmann sich nur über sein Lehen in die Abhängigkeit vom Lehnsherren begab. In manchen Fällen wurde das Lehen sogar erblich, was in der ursprünglichen Vasallität nicht vorgesehen war. Nur durch die Vergabe von eigenen Ländereien als Lehen konnten die Landesherren des ausgehenden Mittelalters ihre Armeen unterhalten. Da sie sich auf diese Art immer mehr ihrer eigenen Hausmacht berauben mussten, im Gegenzug aber ihre Lehnsleute immer mächtiger machten, wurde der Treueeid bald zu einer Farce, da die Lehnsherren schließlich sogar ihre Lehnsleute zusätzlich bezahlen mussten, um deren Dienstleistungen zu erhalten.
Siehe auch
Literatur
- Christine Reinle: Vasall, Vasallität. In: Lexikon des Mittelalters (LexMA). Band 8, LexMA-Verlag, München 1997, ISBN 3-89659-908-9, Sp. 1416–1419.
Weblinks
- Lexikoneinträge zu Vasall auf zeno.org
- Lehnswesen und Vasall
- Kernbegriffe aus der Terminologie des Feudalismus
- VASALL, m. gefolgsmann, lehensmann
- Feudalgesellschaft
- Das Lehnswesen und die Rechte und Pflichten von Vasallen und Lehnsherren
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Vasall aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |