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Georg Heymann

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Georg Heymann (* 10. April 1885) war ein deutscher Jurist.

Werdegang

Heymann wurde im Januar 1909 als Referendar vereidigt. Das Assessorendienstalter erreichte er am 8. Mai 1915. Ab April 1921 war er ständiger Hilfsarbeiter. Im November 1921 wurde er zum Staatsanwaltschaftsrat in Düsseldorf ernannt. Im Oktober 1926 kam er als Landgerichtsrat und zugleich Amtsgerichtsrat nach Frankfurt am Main.

Im April 1933 wurde er aufgrund seiner jüdischen Wurzeln zwangsweise beurlaubt und im Juli 1933 nach § 3 des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums (BBG) zum November 1933 mit einem Berufsverbot belegt.

Nach dem Zusammenbruch des Dritten Reichs wurde er rehabilitiert und war Generalstaatsanwalt in Frankfurt.

Ehrungen

Literatur

  • Hans Bergemann, Simone Ladwig-Winters: Richter und Staatsanwälte jüdischer Herkunft in Preussen im Nationalsozialismus: eine rechtstatsächliche Untersuchung : eine Dokumentation. – Bundesanzeiger-Verlag, 2004, S. 202f.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Georg Heymann aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.