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Geschäftsordnung
Die Geschäftsordnung (GO) eines Gremiums, englisch rules of order oder rules of procedure, ist die Gesamtheit der Bestimmungen, die das Funktionieren eines Parlaments, einer Behörde, einer Partei, eines Vereins u. Ä. regeln. Sie kann Bestandteil einer Satzung sein, meist allerdings wird sie im Zuge der Gründung durch Beschluss der Berechtigten festgestellt.
Nicht immer existiert eine geschriebene Geschäftsordnung: Vielmehr werden meist bestimmte Verfahrensweisen schon seit langer Zeit als Gewohnheitsrecht praktiziert und sind als geltende Richtlinien allgemein anerkannt.
Siehe auch
Literatur
- Thorsten Ingo Schmidt: Die Geschäftsordnungen der Verfassungsorgane als individuell-abstrakte Regelungen des Innenrechts. In: Archiv des öffentlichen Rechts 128, 2003, ISSN 0003-8911, S. 608–648.
Weblinks
- Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages. Archiviert vom Original am 4. Juli 2010. Abgerufen am 18. Dezember 2011. (PDF; 15 kB)
- Eine Muster-Geschäftsordnung für Vereine (PDF; 25 kB)
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