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Geschworener

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Dieser Artikel befasst sich mit dem Geschworenen im Gerichtswesen. Für den Geschworenen im Vermessungswesen siehe Feldgeschworener

Als Geschworener, in der österreichischen Kanzleisprache auch Geschworner (von spätmittelhochdeutsch gesworne = derjenige, der geschworen hat und damit eidlich verpflichtet ist) bezeichnet man:

  • in einer veralteten Bedeutung einen Schöffen an einem Schwurgericht
  • in Österreich einen Laienrichter, der bei schweren Verbrechen und politischen Straftaten zunächst mit sieben anderen Geschworenen über die Schuldfrage und danach gemeinsam mit den drei Berufsrichtern (dem „Schwurgerichtshof“) über das Strafmaß entscheidet
  • in vielen Ländern (z. B. England, Spanien, USA, sowie früher auch in einigen deutschen Staaten) ein Mitglied einer Laienrichterbank, die unabhängig vom Richter über die Schuld des Angeklagten entscheidet. In einigen Bundesstaaten entscheiden die Geschworenen auch über das Strafmaß. Er bildet zusammen mit anderen Geschworenen das Geschworenengericht (auch „Jury“ genannt).
  • in Schweden bis 1855 ein leitender Angestellter im Bergwerkswesen. Er war der örtliche Stellvertreter des Leiters der schwedischen Bergbaubehörde.
  • in Frankreich die jurés (französisch: Geschworene)[1] der cour d'assises, dem départementalen Strafgericht für schwere Verbrechen[2][3], ein Geschworenengericht mit Laienrichtern.

Weblinks

Wiktionary: Geschworener – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. juré im französischen Wiktionnaire
  2. Cour d'assises in der französischen Wikipedia
  3. Strafrecht (Frankreich)
link=http://de.wikipedia.org/Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
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