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Gesellschaft für Rassenhygiene
Die Gesellschaft für Rassenhygiene wurde am 22. Juni 1905 von dem Mediziner und Privatgelehrten Alfred Ploetz (1860–1940) in Berlin gegründet. Die Gesellschaft wollte die „Rassenhygiene“ als Wissenschaft begründen und trug zu ihrer Etablierung in Deutschland bei.
Geschichte
Am Ende des Jahres der Gründung der Gesellschaft waren 31 Mitglieder registriert. Neben Alfred Ploetz, der Psychiater und Schwager von Ploetz Ernst Rüdin, Ploetz' Jugendfreund Gerhart Hauptmann, der Schriftsteller Wilhelm Bölsche, der Hygieniker Max von Gruber, der Arzt Wilhelm Schallmayer, die Ärztin Agnes Bluhm, der Ethnologe Richard Thurnwald, der Forschungsreisende Wilhelm Filchner, der Jurist Anastasius Nordenholz, der Zoologe Ludwig Plate, der Botaniker Erwin Baur,[1], der Arzt Wilhelm Weinberg, der Hygieniker Ignaz Kaup und der sozialdemokratische Sozialhygieniker Alfred Grotjahn. Nach Berlin gründeten sich weitere Ortsgruppen in München, Freiburg und Stuttgart. Ehrenmitglieder wurden der Zoologe Ernst Haeckel, der Genetiker August Weismann und der Gynäkologe Alfred Hegar.
Ploetz bezeichnete die Gesellschaft 1909 als Gemeinschaft Gleichstrebender von hervorragender sittlicher, intellektueller und körperlicher Tüchtigkeit, deren Lebensführung selbst die Grundzüge der neuen Wissenschaft zu verwirklichen helfen soll. Aus den durch Selbstuntersuchungen erlangten Daten sollten diese Wissenschaftler durch die Sammlung von biologisch und rassenhygienisch wichtigen, normalen und krankhaften, körperlichen und geistigen Eigenschaften einen Grundstock von wissenschaftlichem Material schaffen, aus dem später Gesetze und Regeln gefolgert und praktische Maßnahmen und Empfehlungen abgeleitet werden können.
Die Gesellschaft stand "positiven" Züchtungsutopien, wie sie vor allem von Willibald Hentschel propagiert wurden, ablehnend gegenüber.
Durch die nationalsozialistische Rassenhygiene und durch Beratung zu rassenpolitischen Maßnahmen nahm sie in späteren Jahren Einfluss auf wichtige Gesetzesvorhaben, wie das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses, mit dem das NS-Regime als Euthanasie getarnte Massenmorde an Kranken und Behinderten, Zwangssterilisierungen u. ä. rechtfertigte.
Literatur
- Alfred Ploetz: Gesellschaften mit rassenhygienischen Zwecken. in Archiv für Rassen- und Gesellschaftsbiologie ARGB Bd. 6, 1909, S. 277–281
- Paul Weindling: Health, Race and German Politics between National Unification and Nazism 1870-1945. Cambridge UP 1989, ISBN 0-521-36381-0
- Peter Weingart, Jürgen Kroll, Kurt Bayertz: Rasse, Blut und Gene. Geschichte der Eugenik und Rassenhygiene in Deutschland. Suhrkamp, Frankfurt 1988 ISBN 3518578871; 4. Aufl. 1992 ISBN 3518286226
- Bernhard vom Brocke: Bevölkerungswissenschaft, quo vadis? Möglichkeiten und Probleme einer Geschichte der Bevölkerungswissenschaft in Deutschland. Leske + Budrich, Opladen 1998 ISBN 3-8100-2070-2
- Jürgen Peter: Der Einbruch der Rassenhygiene in die Medizin. Die Auswirkung rassenhygienischen Denkens auf Denkkollektive und medizinische Fachgebiete von 1918 bis 1934. Mabuse, Frankfurt 2004 ISBN 3935964331
Einzelnachweise
- ↑ Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945. Fischer, 2. Auflage, Frankfurt 2005, S. 32.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Gesellschaft für Rassenhygiene aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |