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Gesundheits- und Krankenpflege

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Die Gesundheits- und Krankenpflege als Beruf umfasst laut deutscher Übersetzung der Definition des internationalen Pflegeverbandes (ICN) die eigenverantwortliche Versorgung und Betreuung, allein oder in Kooperation mit anderen Berufsangehörigen, von Menschen aller Altersgruppen, von Familien oder Lebensgemeinschaften, sowie von Gruppen und sozialen Gemeinschaften, ob krank oder gesund, in allen Lebenssituationen (Settings). Pflege schließt die Förderung der Gesundheit, Verhütung von Krankheiten und die Versorgung und Betreuung kranker, behinderter und sterbender Menschen ein. Weitere Schlüsselaufgaben der Pflege sind Wahrnehmung der Interessen und Bedürfnisse (Advocacy), Förderung einer sicheren Umgebung, Forschung, Mitwirkung in der Gestaltung der Gesundheitspolitik sowie im Management des Gesundheitswesens und in der Bildung.[1][2]

Eine neue Wertepriorität führte zur Erweiterung des Begriffs Krankenpflege zur Gesundheits- und Krankenpflege. In Deutschland und Österreich mit der neuen Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpfleger.

Geschichte der Krankenpflege

Krankenschwester Aiko Hamaguchi 1943


Pflegegeschichte und Pflegeforschung

Im Gegensatz zur Medizingeschichte verfügt die Pflegegeschichte nicht über eine tief verankerte Tradition und Institutionalisierung innerhalb des Berufsbildes. Im Zuge der zunehmenden Professionalisierung und der Akademisierung des Berufsbereichs der Pflege im Laufe des 19. und 20. Jahrhunderts entwickelte sich aber insbesondere gegen Ende des 20. Jahrhunderts das Bedürfnis die eigene berufliche Entwicklung und die Veränderung der Rolle in sozialen, politischen und gesamtgesellschaftlichen Zusammenhängen zu verstehen. Die Erforschung der Geschichte der Pflege wird überwiegend von Laien, interessierten Pflegekräften und Pflegeforschern betrieben, die zumeist über keine geschichtswissenschaftliche Ausbildung verfügen. In der weltweit führenden angloamerikanischen Pflegeforschung ist die wissenschaftliche Untersuchung der Pflegegeschichte weiter entwickelt und arbeitet dort eng mit anderen Fachbereichen zusammen. In Europa haben in jüngerer Zeit ähnliche Forschungsprojekte zur historischen Entwicklung der Pflege begonnen. Neben der Medizingeschichte ist die Pflegegeschichte und die Entwicklung des beruflichen Selbstverständnisses Teil der Ausbildung von Pflegefachkräften aller Bereiche und wird im Rahmen der Berufskunde unterrichtet.[3]

Historische Entwicklung der Krankenpflege

Die Pflegegeschichte ist untrennbar mit Entwicklungen in anderen Fachbereichen wie der Paläopathologie, der Medizin, der Sozialwissenschaft und der Theologie verbunden und ist über weite Strecken ihrer Entwicklung Teil deren Geschichte, insbesondere der Geschichte der Medizin. Die Rolle, die Funktion, das Selbstverständnis und das Bild der Pflege haben sich im Wandel der Zeit stark verändert. Die zunächst aus altruistischen Motiven innerhalb des Familien- oder Stammesverbandes geleistete Hilfe wandelte sich in eine strukturierte und teilweise organisierte gesellschaftliche Aufgabe ärztlicher Assistenz in den archaischen Hochkulturen und der Antike, während die grundständige Pflege überwiegend von der Familie erbracht wurde.

Mit dem frühen Christentum setzt eine Neuorientierung ein, der die Pflege bis in die Neuzeit prägt: Das Ideal der tätigen Nächstenliebe, der Karitas. Diese Grundlage pflegerischen Handelns entwickelt sich im antiken Rom und verbreitet sich mit dem Christentum über ganz Europa. Im Mittelalter bildet die Karitas die Grundlage für zahlreiche Ordensgründungen, unter anderen auch die Beginen und die Orden der Barmherzigen Brüder, die sich der Kranken- und Armenpflege verschreiben.

Mit Beginn des 18. Jahrhunderts werden Forderungen nach einer Professionalisierung der Krankenpflege laut, erste von Ärzten initiierte Krankenpflegeschulen entstehen. Während Theodor Fliedner sich mit der Einrichtung der Diakonissenanstalt Kaiserswerth um eine Verbesserung der Ausbildung religiös motivierter Pflegekräfte bemüht, veröffentlicht Florence Nightingale die erste pflegetheoretische Schrift Notes on Nursing und reformiert mit dem Nightingaleschen System die konfessionell unabhängige Pflegeausbildung.

Zu Beginn des 20. Jahrhunderts entstehen eine Reihe von Pflegeverbänden und Berufsorganisationen, darunter das International Council of Nurses und der Agnes-Karll-Verband. Erste pflegewissenschaftliche Studiengänge werden 1910 in den Vereinigten Staaten eingeführt, die Pflegeforschung beginnt sich kurz darauf zu etablieren. Die beiden Weltkriege unterbrechen die Entwicklung der Pflege in Deutschland und Österreich, die Krankenpflege im Nationalsozialismus stellt dabei eines der dunkelsten Kapitel der Pflegegeschichte dar. Nach 1950 findet in den angloamerikanischen Ländern eine rasante pflegetheoretische Weiterentwicklung statt, die wegweisenden konzeptionellen Pflegemodelle entstehen und die Pflege emanzipiert sich als eigenständiger akademischer Beruf. Zur gleichen Zeit finden in Deutschland und Österreich Bemühungen statt, die Pflegeausbildung dem internationalen Stand anzugleichen, die dreijährige Berufsausbildung wird eingeführt und es entwickeln sich eine Reihe von Fachweiterbildungen. "Seitdem in den 1990er Jahren in Deutschland Pflegestudiengänge eingeführt wurden, professionalisiert sich die Pflege; man bemüht sich darum, ein gemeinsames Pflegeverständnis und ein gemeinsames Profil professioneller Pflege zu entwickeln und zu etablieren. Dass eigenständige Wissensbestände durch Pflegeforschung und Expertenstandards entwickelt werden, ist ein Zeichen der Emanzipation, aber auch der eigenständigen Profilierung der Pflege." [4]

Aus-, Fort- und Weiterbildung

Die berufliche Krankenpflege wird in Deutschland nach drei Qualifikationsebenen unterschieden:

Deutschland

Die Ausbildung in der Krankenpflege unterteilt sich zum einen in theoretischen und praktischen Unterricht und zum anderen in die praktische Ausbildung. In Deutschland findet der Unterricht in der Regel an Krankenpflegeschulen oder Berufsfachschulen statt, während die praktische Ausbildung in Teilen in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ambulanten Pflegediensten absolviert wird. Dort hat nach der jeweiligen Ausbildungsordnung eine Praxisanleitung stattzufinden. Diese Ausbildungsstruktur ist der in der dualen Ausbildung von Handwerkern recht ähnlich, stellt jedoch einen eigenen Zweig innerhalb der Berufsbildung dar.

Die berufliche Grundausbildung ist in ihrer Funktion der Lehre oder dem Studium in anderen Berufen vergleichbar, Fort- und Weiterbildung bauen darauf auf. Umgangssprachlich werden diese Begriffe häufig als gleichbedeutend verwendet.

Der Männeranteil beträgt 14 %.[5]

Österreich

In Österreich ist im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern die Reifeprüfung (Matura(A)/Abitur(D)) nicht Voraussetzung für eine Ausbildung im Krankenpflegeberuf. Die Ausbildung wurde 1997 einheitlich geregelt. Sie dauert für den Gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege drei Jahre und für Pflegehilfen ein Jahr.

Zu beiden Ausbildungsvarianten gehört eine praktische und theoretische Ausbildung, die einander im Laufe der Ausbildung immer wieder abwechseln. Die Abwechslung der Theorie- und Praxisblöcke bringt den Vorteil, schneller theoretisches Wissen in der Praxis umsetzen sowie praktische Erfahrungen in den Unterricht einbringen zu können.

Insbesondere für diplomierte Pflegekräfte wird in der Ausbildung darauf geachtet, ein breites Wissen aus medizinischen Grund- und Fachkenntnissen und dem Pflegewissen miteinander zu verbinden. Auf vernetztes Denken wird in der Ausbildung und der Berufsausübung besonders Wert gelegt. Die Ausbildung in der Krankenpflege wird mit einer Diplomprüfung abgeschlossen.

Innerhalb des Gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege können folgende Ausbildungen erworben werden:

  • Allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege
  • Kinder- und Jugendlichenpflege
  • Psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege

In die Schule für das psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflegediplom werden nur Schüler aufgenommen, die das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Nach abgeschlossener Ausbildung als diplomiertes Krankenpflegepersonal können noch weitere Spezial- und Sonderausbildungen wie z. B. Intensiv- oder OP-Pflege, Pflege bei Nierenersatztherapie, Führungs- und Lehraufgaben absolviert werden. Mit dem Diplom ist weiters auch der Zugang zu einem Medizinstudium, der Hebammenausbildung oder einer Ausbildung im Medizinisch Technischen Bereich, z. B. dipl. Röntgenassistent(in), erleichtert, da das Diplom die Reifeprüfung ersetzt.

In Österreich ist jede Pflegekraft dazu verpflichtet, ihre Kenntnisse auf dem aktuellen Stand der Pflege zu halten und sich mit den aktuellen Erkenntnissen vertraut zu machen. Um dies in der Praxis kontrollieren zu können, muss jede Pflegekraft einen Aus- und Fortbildungsnachweis führen und im Laufe von 5 Jahren mindestens 40 Ausbildungsstunden nachweisen. Kommt eine Pflegekraft dieser Pflicht nicht nach, so kann ihr vorübergehend die Führung der Berufsbezeichnung untersagt oder diese entzogen werden.

Für weibliche Pflegekräfte gilt der Beruf als Schwerarbeit im Sinne der Schwerarbeitsverordnung und der dazu ergangenen Berufsliste.[6][7] Der gesamte Männeranteil beträgt 13 %, in der psychiatrischen Pflege 44 %.[8]

Akademischer Weg in der Pflege

Siehe Hauptartikel: Pflegewissenschaft

Während die Pflege im angelsächsischen Raum seit gut einem Jahrhundert neben der beruflichen auch eine akademische Tradition aufweisen kann, konnte sich die Pflegewissenschaft in den deutschsprachigen Ländern erst in den letzten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts etablieren. Inzwischen wird auch dort eine Reihe von Studiengängen (z. B. in Pflegepädagogik, Pflegemanagement oder Pflegewissenschaft) zumeist an Fachhochschulen angeboten.

Siehe auch: Virginia Henderson, Liliane Juchli, Monika Krohwinkel, Nancy Roper, Cicely Saunders

In Österreich berechtigt das Diplom zur Ablegung einer Berufsreifeprüfung[9] und damit zum Zugang zu einem Universitätsstudium. Die Studiendauer beträgt acht Semester, und man schließt mit dem akademischer Grad Magistra/Magister der Philosophie ab. In den Bakkalaureats- und Masterstudiengängen Gesundheits- und Pflegewissenschaft an der Medizinischen Universität Graz können nach sechs bzw. vier Semestern die Akademischen Grade Bachelor of Science (BSc) bzw. Master of Science (MSc) erworben werden.

Ausbildung International und Nostrifikation

In der Europäischen Union haben viele Länder in den 90er Jahren umfassende Ausbildungsreformen verwirklicht, die über EU-Standards hinausgehen. Der Bolognaprozess hat diese Entwicklungen verstärkt. Zugangsvoraussetzung für die Ausbildung ist der Sekundarstufe II-Abschluss. Ausnahmen sind: Deutschland, Luxemburg und Österreich. Die Pflegeausbildungen finden an Fachhochschulen und Universitäten statt. Ausnahmen sind: Deutschland, Frankreich, Luxemburg und Österreich. Die Mehrheit der Qualifikationsabschlüsse der akademischen Pflegeausbildungen in den EU-Länder führen zum Bachelor of Nursing[10]. Die in den jeweiligen Ländern erworbenen Abschlüsse werden weitgehend wechselseitig anerkannt. Eine Anerkennung europäischer Abschlüsse im amerikanischen Berufssystem (Nursing board certification) ist bislang nicht realisiert.

Weltweit findet die Pflegeausbildung an Hochschulen u.a. in folgenden Ländern statt: Norwegen, Island, Kanada, den USA, Mexiko, Brasilien, Australien, Neuseeland, den Philippinen, Südkorea und Japan.

Zur Berufsausbildung in verschiedenen Ländern siehe auch: Altenpfleger (D), Hebamme/Entbindungspfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger (D), Diplomierte/-r Gesundheits- und Krankenschwester/-pfleger (A), Krankenpflegehelfer (D), Krankenschwester/Krankenpfleger (historisch), Pflegefachfrau (CH).

Weiterbildung in Österreich und Deutschland

Weiterbildung in der Pflege hat das Ziel einer Zusatz-Qualifizierung, um sich beruflich weiterzuentwickeln oder um aufzusteigen. Die Weiterbildung dauert in der Regel zwei Jahre, endet im Gegensatz zu einer Fortbildung immer mit einer Prüfung (mündlich/schriftlich/praktisch) und führt zu einer neuen Berufsbezeichnung bzw. erweiterten Berufsbezeichnung.

Nach den Grundausbildungen in Krankenpflege (GuK) oder Kinderkrankenpflege (KGuK) etc. existieren als weiterführende Ausbildungsmöglichkeiten die so genannten Fachweiterbildungen z. B. „Geprüfte Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege“. Inzwischen gibt es für nahezu jede spezialisierte Richtung im Krankenhaus Fachweiterbildungen. Aber auch im ambulanten Bereich schreitet die Differenzierung voran. Die bekanntesten sind die für die Bereiche Kinderkrankenpflege, Onkologie, Chirurgie, Schmerztherapie, Anästhesie, Intensivpflege, Nephrologie und Psychiatrie. Exemplarisch wird die Fachweiterbildung für Psychiatrie dargestellt:

Zugangsvoraussetzungen sind die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum/r Gesundheits- und Krankenpfleger/-in sowie der Nachweis über zwei Jahre Berufserfahrung in einer psychiatrischen Einrichtung. Die Weiterbildung selbst dauert zwei Jahre und findet berufsbegleitend statt. In diesen zwei Jahren muss man vier Bereiche in der Psychiatrie (z. B. Aufnahmestation, Institutsambulanz, Gerontopsychiatrie und stationäre Suchtbehandlung) absolviert haben. Die Bereiche können mit der jeweiligen Weiterbildungsstätte ausgehandelt werden. Für jeden Bereich bekommt man eine spezielle Aufgabe (Praxisberichte) von Seiten der Weiterbildungsstätte zur Bearbeitung gestellt (examensrelevant). Die Weiterbildung schließt mit mündlichen, schriftlichen und praktischen Prüfungen ab. Anschließend darf man je nach landesrechtlicher Ordnung den Titel „Fachkrankenschwester/-pfleger für Psychiatrie“ führen.

Neben diesen fachbereichsbezogenen Weiterbildungen gibt es noch weitere Möglichkeiten. Wer außerhalb der praktischen Pflege im Krankenhaus mit seiner Ausbildung weiterarbeiten möchte, kann sich z. B. zur Hygienefachkraft oder zum Case Manager fortbilden.

Weiterqualifizierungsmöglichkeit sind auch die akademischen Studiengänge der Pflegewissenschaft, Pflegepädagogik und des Pflegemanagers/Pflegewirtes. Tätigkeiten in Pflegeforschungseinrichtungen, Pflegedienstleitungen oder Ausbildungseinrichtungen (z. B. Krankenpflegeschulen) setzen immer häufiger ein abgeschlossenes Studium voraus.

Spezifische Belastungen

Die hohen ethischen Anforderungen und die in manchen Bereichen von Mangel und Kosteneffizienz geprägte Berufswirklichkeit erzeugen für viele in diesem Beruf eine schwer auszuhaltende Spannung. Das Ideal des Helfers führt oft dazu, dass Pflegepersonal materielle und organisatorische Mängel durch erhöhtes Engagement auszugleichen versucht. Langfristig führt dies aber zusammen mit einer oft hohen körperlichen Belastung z. B. der Wirbelsäule[11] nicht selten in eine Berufsunzufriedenheit und letztlich Berufsflucht.[12] Es wird vermutet, dass nur in wenigen anderen Berufen die Verweildauer ausgebildeter Kräfte im Beruf so gering ist, wie in Pflegeberufen, besonders in der Altenpflege. Weitere Stressfaktoren und Belastungen sind vor allem der Umgang mit Sterbenden, onkologischen und geriatrischen Patienten. Häufig ist die Personalsituation auf geriatrischen Stationen nicht optimal. In Österreich wurden weibliche Pflegekräfte in das Schwerarbeitergesetz einbezogen.

Die Bezahlung in den Pflegeberufen wird im Verhältnis zur physischen und psychischen Beanspruchung oft als eher gering empfunden; durch verschiedene Zulagen wird zwar das Arbeitseinkommen aufgebessert, meist wirken sich solche Zulagen aber später beim Rentenanspruch nicht aus.

Seit Jahren gibt es eine öffentliche Diskussion, ob die tägliche Belastung der in den Pflegeberufen Tätigen dauerhaft das zumutbare Maß überschreite und u. a. zu Burnout führe.[13][14] Scheinbare oder wirkliche gravierende Pflegefehler sorgen gelegentlich als „Pflegeskandal“ für Schlagzeilen, in den meisten Fällen aber nicht für eine systematische Verbesserung der Arbeitsbedingungen für alle Mitarbeitenden.

In der Tat kann übermäßig hohe Beanspruchung des Pflegepersonals erfahrungsgemäß zu Pflegefehlern führen. Ebenso kann der Verzicht auf eine (noch oder ergänzend) mögliche natürliche Nahrungsaufnahme zugunsten einer automatischen maschinellen Nahrungszufuhr wegen mangelnder Pflegekapazität die Frage nach einer menschenwürdigen Behandlung der Patienten auslösen.

Politischer Einfluss

Obwohl der Pflegeberuf der zahlenmäßig größte Beruf in jedem Gesundheitssystem ist, hat er in keinem Land eine starke politische Stellung. Seine Einflussmöglichkeiten sind gering. Die Hauptgründe:

  • Nach (überholtem) Verständnis und in der Realität ein Frauenberuf (Männeranteil in Deutschland knapp unter 14 %,[5] in Österreich 13 %[8])
  • Vorstellung von einer Pflicht zu selbstlosem Dienst
  • Wenig politisches Interesse
  • Zu geringes berufspolitisches Engagement in Gewerkschaften (BRD: ver.di) und Berufsverbänden (z. B. DBVA, DBfK)
  • Kurze Verweildauer im Beruf bzw. Unterbrechung durch Familienphasen
  • Oft nicht direkt Tarifpartner
  • Private Kleinbetriebe oft ohne Tarifbindung
  • Vernachlässigung durch die Medien im Vergleich zum Arztberuf

Pflege und die Politik in Österreich

Seit dem Lainz-Skandal, der die Bevölkerung in Österreich aufgrund der menschenverachtenden Elemente dieses Falles bewegt hat, wurde die Pflege immer wieder zum Wahlkampfthema, so etwa nach einem Vorfall im Wiener Otto-Wagner-Spital, bei dem behauptet wurde, dass Pflegepersonal die Patienten „bestrafe“.[15]

Weitere hitzig diskutierte Themen der letzten Jahre waren das Pflegegeld, die 24h-Pflege (die in Österreich aber nichts mit dem Berufsstand einer Diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegeperson zu tun hat), sowie immer wieder Fälle von Patienten und Langzeitklienten, die tot oder unterkühlt aufgefunden wurden. Anzumerken ist, dass in Österreich ein Patient nicht beliebig fixiert werden darf und dass es oft kein geschultes Sicherheitspersonal in Krankenhäusern gibt.

Ethik in der Krankenpflege

Siehe Hauptartikel: Medizinethik

Grundsätzlich gelten für die Krankenpflege die Regeln der Medizinethik, insbesondere in medizinischen Einrichtungen. Daneben gibt es aber den Pflegebereich, wo die Pflegenden selbstständig handeln müssen und können. Die Überzeugung, dass es die Aufgabe jedes Einzelnen ebenso wie die der Gesellschaft sei, kranken Menschen zu helfen, ist ein zentraler Teil der Berufsethik in der Krankenpflege. Allerdings verlangt Krankenpflege nicht nur Mitgefühl und Engagement. Neben der Stärke, tiefe Krisen von Patienten mitzutragen und womöglich als erniedrigend empfundene Situationen (sowohl für Patienten als auch für Pflegende) möglichst würdig zu gestalten, bedarf es umfangreichen Fachwissens, um den Anforderungen des Berufs gerecht zu werden. Allerdings wird durch den massiven Kostendruck im Gesundheitswesen auch das Arbeitsfeld Krankenpflege erheblich von Zeit-, Personal- und Geldmangel geprägt.

Vom Deutschen Pflegerat wurde im Jahr 2004 eine Rahmenberufsordnung veröffentlicht, in der die allgemeinen Grundsätze und Verhaltensregeln für professionell Pflegende in Deutschland festgeschrieben sind. Diese Rahmenberufsordnung löste die Berufsordnungen ab, die zuvor vom Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe sowie von der Arbeitsgemeinschaft deutscher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen herausgegeben wurden.

Arbeitskämpfe in der Pflege

Die Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer, die in der Pflege arbeiten, können von Gewerkschaften und Arbeitgebern autonom in Tarifverträgen geregelt werden (z. B. Höhe der Arbeitsentgelte, Arbeitszeiten, Urlaub). Das gilt auch für kirchliche Arbeitgeber, die sich allerdings fast ausnahmslos weigern, mit den Gewerkschaften überhaupt über Tarifverträge zu verhandeln. Im Rahmen einer Tarifauseinandersetzung stellt sich für die Gewerkschaft und ihre Mitglieder die Frage, ob es opportun ist, auch Pflegekräfte zu einem Streik zur Durchsetzung der tarifpolitischen Ziele aufzurufen bzw. sich an einem solchen Streik zu beteiligen.

Nach deutschem Recht sind Streiks grundsätzlich auch in der Pflege zulässig. Es muss allerdings gewährleistet sein, dass Leib und Leben der Patienten durch die Arbeitsniederlegung nicht in Gefahr gerät. Das bedeutet, dass in der Regel ein Notdienst bereitgehalten werden muss und dass für die Gesundheit der Patienten unerlässliche Pflegehandlungen nicht unterlassen werden dürfen. Soweit das Pflegepersonal in einem Betrieb arbeitet, der dem öffentlichen Dienst angehört und der damit in den Geltungsbereich der dort geltenden Tarifverträge fällt, können Kollegen in anderen Bereichen außerhalb der Pflege, wie z. B. Busfahrer, Müllwerker oder Bademeister des öffentlichen Dienstes für sie „mitstreiken“. Die erkämpfte Lohnerhöhung gilt danach für alle Gewerkschaftsmitglieder.

In Finnland gingen Pflegekräfte im Tarifstreit um mehr Gehalt 2007 einen anderen Weg. Sie hatten kollektiv angekündigt, ihre Arbeitsverhältnisse zu einem bestimmten Stichtag zu kündigen, wenn ihre Forderungen bis dahin nicht erfüllt worden sind.[16] Da Pflegekräfte auch in Finnland rar sind, erhoffte sich die Gewerkschaft, mit der Drohung der Massenkündigung soviel Druck auf die meist kommunalen Pflege-Arbeitgeber ausüben zu können, dass diese Zugeständnisse machen. Ihre Forderungen und auch ihre Drohung mit Massenkündigungen als Arbeitskampfmittel waren laut Umfragen in der finnischen Bevölkerung sehr populär, weil das Pflegepersonal wirklich als unterbezahlt gilt. Im November antwortete die Regierung darauf mit einem Notstandsgesetz und schließlich kam es zu einer Einigung.[17][18]

Vertrauen in die Pflegenden und Berufsprestige

Platz Beruf Vertrauen ist sehr/ziemlich hoch (%)
1. Feuerwehrleute 97 %
2. Pflegekräfte 96 %
3. Apotheker 87 %
3. Ärzte 87 %
Platz Beruf
1. Arzt
2. Krankenschwester
... ...
10. Apotheker
Tabelle 1 Tabelle 2

Eine Umfrage[19] in der Schweiz zum Vertrauen in verschiedene Berufe im Jahr 2003 führt in der Bewertungskategorien „Vertrauen sehr hoch“ bzw. „Vertrauen ziemlich hoch“ zu dem Ergebnis in Tabelle 1. Die in der Allensbacher Berufsprestige-Skala 2005[20] ist in Tabelle 2 dargestellt.

Die Umfrage von Reader’s Digest wurde 2006 wiederholt. Die Vertrauensrangliste (Durchschnitt Europa): 1. Feuerwehrleute 95 % sehr hohes oder ziemlich hohes Vertrauen. 2. Piloten 92 %. 3. Apotheker 89 %. 4. Krankenschwestern 86 %. 5. Ärzte 85 %.[21]

Pflegefehler

Siehe Hauptartikel: Pflegefehler

Pflegefehler sind in der Pflege schwerwiegende Ereignisse, bei denen es meist zu einer Verschlechterung der medizinischen Gesamtsituation kommt. Pflegefehler haben in den letzten Jahren prozentuell stetig abgenommen, Grund hierfür war die Professionalisierung.

Situation in Deutschland

In rund 10 % der stationären Einrichtungen in Deutschland wurden bei Prüfungen der Dokumentationen schwerwiegende Pflegefehler mit möglicherweise gesundheitlichen Schäden bei den Heimbewohnern festgestellt (2003: 17 %). Bei 34 Prozent der Pflegebedürftigen in stationären Einrichtungen gab es Defizite in der Ernährungs- und Flüssigkeitsversorgung (zumindest im Nachweis in den Dokumentationen). Rund 5,7 % der ambulanten Einrichtungen weisen solche Pflegefehler auf (2003: 8,8 %), bei rund 30 % gab es mögliche Defizite in der Ernährungs- und Flüssigkeitsversorgung. [22]

Patientenanwaltschaft in Österreich

Eine besondere Entwicklung gibt es in Österreich. Hier wurde ein sogenannter Patientenanwalt[23] etabliert, eine unabhängige und weisungsfreie Anlaufstelle im Gesundheits- und Spitalsbereich. Sie wird nicht nur von Patienten, sondern auch von Ärzten in Anspruch genommen. Ihre Tätigkeit dient der Stärkung und Position der Patienten im Gesundheitsbereich, der weiteren Verbesserung des Verhältnisses zwischen Patienten und allen Gesundheitsdiensten, sowie der notwendigen allgemeinen Bewusstseinsbildung. Gesetzliche Verschwiegenheitspflichten sind gegenüber der Patientenanwaltschaft nicht wirksam; der Patientenanwalt und seine Mitarbeiter unterliegen jedoch der vollen Amtsverschwiegenheit. Kosten und Abgaben sind bei der Inanspruchnahme der Patientenanwaltschaft nicht zu entrichten. Die Funktionen eines Rechtsanwaltes übt der Patientenanwalt nicht aus. Er kann daher niemanden vor Gerichten oder Behörden vertreten.

Die Tätigkeit der Patientenanwaltschaft ist entsprechend dem gesetzlichen Auftrag sehr umfangreich und vielfältig:

  • Aufklärung von Mängeln oder Missständen, sowie die Abgabe von Empfehlungen zur Abstellung derselben
  • Behandlung von Beschwerden
  • Beratung und Information
  • Erteilung von Auskünften
  • Hilfestellung (außergerichtliche Schlichtung, organisatorische Probleme)
  • Prüfung von Anregungen
  • Vermittlung
  • Zusammenarbeit (z. B. mit Sozialversicherungsträgern oder der Pharmaindustrie)

Eine Reaktion auf Missstände oder Probleme erfolgt dadurch sehr rasch.

Fehlinterpretationen durch Angehörige

Ein Problem, mit dem Pflegende zunehmend zu kämpfen haben, sind die Fehlinterpretationen durch Angehörige oder Dritte. Der Fehler liegt hier in alten Moral- und Wertevorstellungen, die auf Pflegepersonen noch teilweise angewandt werden, begründet. Besonders ältere Generationen sehen die Pflegeperson als eine dem Arzt unterstellte Dienende, die dem Patienten helfen soll. Es kommt dadurch häufig zu Konflikten mit Angehörigen, deren Bild von Alten und Krankenpflege von dem veralteten Defizitmodell geprägt ist. Während für die pflegende Person der Erhalt oder das Erreichen der Selbstständigkeit im Vordergrund steht, meinen Angehörige oft, einen Pflegefehler zu erkennen. Dadurch entsteht der Eindruck, dass die Pflegepersonen entweder überfordert sind, oder sich nicht ausreichend um die Pflegebedürftigen kümmern.

Siehe auch

 Portal:Pflege – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Pflege

Quellen

  1. Übersetzung des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK) (PDF; 42 kB), International Council of Nurses
  2. Diese Definition ist keine international gültige Richtlinie sondern nur eine allgemeine Vorgabe. Die einzelnen Länder und deren Gesetzgeber sind für die genaue Berufsbeschreibung und das Tätigkeitsfeld zuständig.
  3. Beate Rennen-Allhoff: Handbuch Pflegewissenschaft. Juventa, 2000, ISBN 3779908085, S. 31–33.
  4. Sechster Altenbericht an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin, im Juni 2010, Seite 190
  5. 5,0 5,1 Berufe im Spiegel der Statistik 1999–2009. Bundesagentur für Arbeit, abgerufen am 13. November 2010.
  6. Schwerarbeitsverordnung, BGBl. II Nr. 104/2006. RIS, abgerufen am 12. November 2010.
  7. Gesamtliste der Berufsgruppen mit körperlicher Schwerarbeit. (PDF; 54 kB) Österreichische Sozialversicherung, abgerufen am 12. November 2010.
  8. 8,0 8,1 Jahrbuch der Gesundheitsstatistik 2008. (PDF, 6,2 MB) Statistik Austria, , S. 70, abgerufen am 13. November 2010.
  9. Krankenanstaltenverbund; Individuelles Diplomstudium Pflegewissenschaft
  10. Entwicklung der Pflege in Europa, pdf-Dokument Pflegekongress Gesundheitsmesse Schleswig-Holstein 7. November 2008 - Dr. rer. soc. Elisabeth Holoch
  11. Hofmann F, Michaelis M, Nübling M, Stößel U (2006): Längsschnittstudie über 15 Jahre zu Wirbelsäulenbeschwerden im Pflegeberuf. In: Arbeitsmed.Sozialmed.Umweltmed. 41:3:2006:157–158
  12. Güntert Bernhard, Bennina Orendi, Urs Weyermann: Die Arbeitssituation des Pflegepersonals – Strategien zur Verbesserung. Ergebnisse einer Untersuchung im Auftrag der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern. Bern, Huber, 1989. 301 S., ISBN 3-456-81873-4
  13. Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern (GEF, Hrsg.): Die Arbeitssituation im Pflegebereich im Kanton Bern. Untersuchung im Rahmen des Projekts „Verbesserung der Arbeitssituation im Pflegebereich (VAP)“. Synthesebericht. Bearbeiteter durch Kilian Künzi, Marianne Schär Moser. 2002. Selbstverlag, Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien (BASS) und Büro für arbeits- und organisationspsychologische Forschung und Beratung (büro a&o), beide Bern. 90 S.
  14. Zimber Andreas, Weyerer Siegfried: Arbeitsbelastung in der Altenpflege. Vlg. für angewandte Psychol., Göttingen, Hogrefe 1999, 315 S., ISBN 3-8017-1210-9
  15. Wiener Krankenanstaltenverbund; OWS – Vorwurf konnte nicht bestätigt werden
  16. André Anwar: Tausende Krankenschwestern drohten im Oktober mit Massenkündigung. In: SPIEGEL ONLINE vom 29. Oktober 2007.
  17. Regierung erlässt Notgesetz nach Massenkündigungen. NZZ vom 14. November 2007.
  18. Die Kündigung von 12.800 Krankenschwestern konnte abgewendet werden. Deren Gewerkschaft hat am Montag ein Schlichtungsangebot angenommen. (20. November 2007, NZZ Online)
  19. Reader’s Digest European Trusted Brands. 2003
  20. http://www.ifd-allensbach.de/news/prd_0512.html
  21. Quelle: presse@readersdigest.de
  22. 2.Bericht des MDS nach §118 Abs.4 SGB XI - Qualität in der ambulanten und Stationären Pflege (PDF; 5,4 MB)
  23. Wiener Patientenanwalt

Literatur

Weblinks

Deutschsprachige pflegerelevante Seiten

Deutschland

Österreich

Wiktionary: Krankenpflege – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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