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Grundkosten
Grundkosten sind eine spezielle Kostenkategorie für aufwandsgleiche Kosten, das heißt Kosten, die eine wertmäßig exakte Entsprechung im Aufwand der Finanzbuchhaltung haben.[1] Sie haben Wirksamkeit auf Gewinn- und Verlustrechnungs-Positionen, wenn sie betriebsbedingt, geplant bzw. gewöhnlich und periodengerecht sind.
Die gesamten Kosten ergeben sich als Summe aus 3 Komponenten: den Grundkosten, den Anderskosten und den Zusatzkosten. Die Grundkosten entsprechen zusammen mit den Anderskosten dem Zweckaufwand.
Als Beispiel ergeben sich die Personalkosten aus dem totalen Aufwand für Löhne und Gehälter einschließlich zugehöriger Nebenkosten, der Verbrauch von Rohstoffen oder Versicherungsbeiträge.[2]
Einzelnachweise
- ↑ Grundkosten – Definition im Gabler Wirtschaftslexikon
- ↑ Jörg Wöltje: Schnelleinstieg Rechnungswesen / Mit CD-ROM: Buchführung und Jahresabschluss, Kosten- und Leistungsrechnung, Regeln nach HGB und IFRS. Haufe-Lexware; Auflage: 1 (20. Mai 2008), ISBN 3448087165, Seite 182
Weblinks
- Grundkosten – Definition im Lexikon der Bundeszentrale für politische Bildung/bpb.de
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Grundkosten aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |