Jewiki unterstützen. Jewiki, die größte Online-Enzy­klo­pädie zum Judentum.

Helfen Sie Jewiki mit einer kleinen oder auch größeren Spende. Einmalig oder regelmäßig, damit die Zukunft von Jewiki gesichert bleibt ...

Vielen Dank für Ihr Engagement! (→ Spendenkonten)

How to read Jewiki in your desired language · Comment lire Jewiki dans votre langue préférée · Cómo leer Jewiki en su idioma preferido · בשפה הרצויה Jewiki כיצד לקרוא · Как читать Jewiki на предпочитаемом вами языке · كيف تقرأ Jewiki باللغة التي تريدها · Como ler o Jewiki na sua língua preferida

Hauptstrasse

Aus Jewiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Dieser Artikel behandelt einen Straßentyp in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein, für weitere Bedeutungen siehe Hauptstraße.
Hauptstrasse 17 bei Niederweningen im Kanton Zürich

Als Hauptstrasse wird eine vortrittsberechtigte Strasse in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein bezeichnet. Es sind dort meistens nicht-richtungsgetrennte Durchgangsstrassen.

Hauptstrassen sind stets vortrittsberechtigte Strassen und sind mit ganz wenigen Ausnahmen stets befestigt (ein Teilstück des Umbrailpasses ist unbefestigt). Die Beschilderung (Richtungsweiser, Ortstafeln) der Hauptstrassen erfolgt auf blauem Hintergrund. Die Hauptstrassen sind nummeriert. Die Nummern der wichtigsten Hauptstrassen werden an den Richtungsweisern gekennzeichnet (so genannte «Nummerntafeln für Hauptstrassen»).[1] In Liechtenstein existiert die entsprechende Bestimmung auch, doch sie wird dort nicht angewendet.[2][3]

In der Schweiz bestimmt der Bundesrat nach Anhören der Kantone die Hauptstrassen[4], in Liechtenstein definiert die Regierung die Hauptstrassen.[5]

Begriffsklärung

Der Begriff Hauptstrasse entstammt den Strassenverkehrsgesetzen der entsprechenden Länder.[6][7] Es räumt den Hauptstrassen ein Vortrittsrecht gegenüber unterrangigen Nebenstrassen ein.

Eigentümer der Hauptstrassen können sowohl der Bund[8] (Nationalstrassen 3. Klasse[9]), Kantone wie auch politische Gemeinden sein.

Vom Begriff Hauptstrassen abzugrenzen sind die Kantonsstrassen[10] oder die Staatsstrassen.[11] Letztere befinden sich im Eigentum des Kantons und können auch Autobahnen, Autostrassen[12] oder Nebenstrassen sein.

Im allgemeinen Sprachgebrauch sind Hauptstrassen in erster Linie wichtige Strassen im Strassennetz; sie werden auf verschiedene Weise definiert, siehe dazu Hauptstraße (allgemein).

Beschilderung

Siehe auch

Weblinks

 Commons: Primary Roads in Switzerland – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. SSV Schweiz Art. 56 Abs. 3
  2. Die durch Liechtenstein führenden Hauptstrassen 16 und 28 sind in Liechtenstein nicht entsprechend gekennzeichnet.
  3. SSV Liechtenstein Art. 55 Abs. 2; SSV Liechtenstein Art. 99 Abs. 2
  4. SVG Schweiz Art. 57 Abs. 2
  5. SVG Liechtenstein Art. 53 Abs. 2
  6. SSV Schweiz Art. 2 Abs. 7
  7. SSV Liechtenstein Art. 2 Abs. 6
  8. NSG Art. 62a Abs. 1
  9. NSG Art. 4
  10. Strassengesetz St. Gallen Art. 5
  11. Verfassung des Kantons Zürich Art. 104 Abs. 2
  12. Strassengesetz St. Gallen Art. 5 Abs. 1
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Hauptstrasse aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.