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Hausschlachtung
Als Hausschlachtung wird in Deutschland eine Schlachtung außerhalb gewerblicher Schlachtstätten bezeichnet, in der Regel am Hof des Tierbesitzers, wobei das erschlachtete Fleisch ausschließlich im eigenen Haushalt des Tierbesitzers verwendet wird. Typisches Tier für eine Hausschlachtung ist das Schwein, doch es werden auch Rinder, Schafe, Ziegen, Pferde, Huhn, Kaninchen und Esel geschlachtet.
Hausschlachtung von Schweinen
Eine Hausschlachtung ist eine Schlachtung, bei der ein Schwein für den Eigenbedarf geschlachtet wird. Zum Schlachten muss der Metzger das Schwein aus dem Stall treiben. Meist bindet er ihm dazu einen Strick um ein Hinterbein, drängt sich von hinten mit seiner Gummischürze gegen die Schinken und treibt das Schwein gemächlich vor sich her. Am Schlachtplatz (auf dem Hof oder in der Waschküche) wird das Schwein mit dem Strick an einem Ring am Boden festgebunden. Zum Betäuben muss das Schwein mit dem Bolzenschussgerät geschossen werden. Dazu drängt sich der Schlachter mit der Gummischürze von der Seite an das Schwein, streichelt die Sau beruhigend an Rücken und Nacken und folgt ihren Bewegungen mit dem schussbereiten Betäubungsgerät. Erst wenn das Schlachtschwein dann ruhig steht und den Kopf etwas hebt, setzt er ihm den Schussapparat genau in der Mitte zwischen Augen und Ohren senkrecht auf die Stirn und drückt ab. Durch das Betätigen des Abzughebels wird dem Schwein ein Bolzen ca. 10 cm ins Hirn geschossen und zerstört Teile des Gehirns. Dadurch wird das Schwein betäubt und bricht zusammen. Die eigentliche Schlachtung erfolgt erst durch das Abstechen des Tieres. Beim Hausschlachten geschieht das meist im Liegen. Zum Abstechen kniet sich der Metzger von hinten mit der Gummischürze auf die Schulter der Sau, setzt einen Fuß vor ihr Maul und zieht dann den Kopf mit dem Gummistiefel soweit zurück, bis der Hals sich spannt. Dann packt er die Sau an der Pfote und zieht den freien Vorderlauf zur Seite. 2-3 fingerbreit vor dem Brustbein setzt er der Sau das Stechmesser an die Gurgel und sticht dann in Richtung Schwanz zu. Der Schlachtstich ist richtig, wenn das Blut beim Herausziehen des Messers in einem kräftigen Strahl herausschießt. Das austretende Blut wird meist aufgefangen und gerührt, um Gerinnung zu verhindern. Es wird meist für Blutwurst oder ähnliches verwendet. Typisch ist auch, dass neben dem Fleisch alle verwertbaren Teile genutzt werden und alles sofort weiterverarbeitet wird.
Siehe auch: Kesselfleisch, Schlachtplatte
Rechtliche Bestimmungen in Deutschland
- In Deutschland wird vor der Schlachtung eine Untersuchung durch die amtlichen Tierärzte (Schlachttieruntersuchung = Lebendbeschau) durchgeführt oder der amtliche Tierarzt erteilt eine Befreiung von der Untersuchung.
- Nach der Schlachtung wird als weitere Untersuchung durch die amtlichen Tierärzte eine Fleischuntersuchung durchgeführt, bei Schweinen und Einhufern zusätzlich die Trichinenuntersuchung.
- Der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung unterliegen Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und andere Paarhufer, Pferde und andere Einhufer, wenn ihr Fleisch für den menschlichen Genuss bestimmt ist.
- Bei Kaninchen und Geflügel darf die Schlachttier- und Fleischuntersuchung unterbleiben, wenn der Schlachtende keine bedenklichen Merkmale am Tierkörper entdeckt.
- In gleicher Weise ist Haarwild zu untersuchen, wenn es auf andere Weise als durch Erlegen getötet wird (z. B. Wild aus Gehegen).
- Nach der Schlachtung wird das sogenannte Spezifizierte Risikomaterial (SRM) über eine Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgt.
- Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat (§ 4 Absatz 1 des Tierschutzgesetzes).
- Eine Abgabe des Fleisches an andere ist nicht gestattet.
Siehe auch
In manchen Gegenden Deutschlands war der Tag der Schlachtung früher ein Festtag. Deshalb sprach man auch von einem Schlachtfest.
Weblinks
- Gesetzliche Regelungen
- Schweineschlacht (Rezepte)
- Geschichte der Hausschlachtung in Altenstädt/ Nordhessen
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Hausschlachtung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |