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Heinrich Kramer

Aus Jewiki
(Weitergeleitet von Heinrich Institoris)
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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Heinrich Kramer (Begriffsklärung) aufgeführt.

Heinrich Institoris OP (eigentlich Heinrich Kramer oder Krämer bzw. Henryk Instytor, lateinisch (frater) Henricus Institoris; * um 1430 in Schlettstadt, Elsass; † um 1505 in Kremsier, Mähren[1]) war der Autor des Hexenhammers und als Inquisitor einer der Wegbereiter der Hexenverfolgung der Frühen Neuzeit. Er wurde bekannt als Hexentheoretiker.

Malleus Maleficarum (1669 edition)

Name

Die übliche lateinische Namensform, etwa in vielen Bibliotheksverzeichnissen, lautet Institoris. Das entsprach einer damals geübten Praxis, den Genitiv des Nachnamens zu latinisieren.[2] In den zeitgenössischen Quellen wurde Heinrich Kramer so zu Henricus Institoris latinisiert.[3] Die Verkürzung Institor erscheint zunächst in deutschsprachigen Quellen.[4]

Leben

Opusculum in errores Monarchiae Antonii de Rosellis, 1499

Heinrich Kramer, der später seinen Namen latinisierte, stammte aus ärmlichen Verhältnissen. Er trat um 1445 in seinem Geburtsort in den Orden der Dominikaner ein.

Studium

Kramer besuchte die städtische Lateinschule und absolvierte ein Grundstudium der Philosophie, das er 1474 abschloss. 1479 wurde er auf sein eigenes Betreiben zum Inquisitor der Ordensprovinz Alemannia bestellt. Dieser Titel hatte allerdings zu dieser Zeit kaum mehr praktische Bedeutung. Im selben Jahr wurde er zum Doktor der Theologie promoviert.

Hexenprozesse

Nach einem Prozess gegen Juden in Trient, dem er beiwohnte, begann er seine Tätigkeit als Verfolger angeblicher Hexensekten. 1482 wurde er Prior des Dominikanerklosters in Schlettstadt. Bei einem ersten Hexenprozess in Ravensburg, zu dem er von dem dortigen Stadtrat angefordert wurde, brachte er zwei Frauen auf den Scheiterhaufen. Er entwarf den Text der Bulle Summis desiderantes affectibus (sog. Hexenbulle), die Papst Innozenz VIII. 1484 auf sein Betreiben herausgab.

Mit der Bulle veranlasste er zahlreiche Hexenprozesse, unter anderen einen in Innsbruck. Dort protestierten aber Vertreter aller sozialen Schichten gegen ihn, worauf Bischof Georg (II.) Golser eine Kommission einsetzte, die Kramers Arbeit untersuchte. Als die zu einem verheerenden Ergebnis kam, befahl der Bischof, die Verfolgung einzustellen, entließ die angeklagten Frauen und hob die Urteile der Inquisition auf.[5] Kramer wurde aufgefordert, das Land zu verlassen.

Das Buch Hexenhammer

Gegen Dezember 1486 verfasste Kramer den Hexenhammer, welcher durch die aufkommende Buchdruckerkunst weite Verbreitung fand. Eine Forschungshypothese lautet, Kramer habe seinen Mitbruder Jakob Sprenger als Mitautor benannt, um dem Werk mehr Autorität zu verleihen. In Wirklichkeit sei Sprenger jedoch nicht beteiligt gewesen. Diese Hypothese ist in der neueren Forschung stark umstritten. Christopher Mackay brachte in seiner kritischen Edition des Hexenhammers, eine Reihe von Argumenten für die Beteiligung Sprengers vor. Kramer sei zwar die treibende Kraft gewesen, doch Sprenger habe wohl das theoretische Material im ersten Teil des Werks beigesteuert.[6]

Kramer fügte seinen Ausführungen die päpstliche Bulle Summis desiderantes affectibus und die gefälschte Approbation mehrerer Kölner theologischer Professoren bei. Damit wurde dem Werk, das die hohe Auflage von 30'000 Exemplaren erreichte, der Anschein einer Empfehlung für weltliche Richter gegeben, die vom Inquisitor bevollmächtigt und beauftragt wurden, das gefällte Urteil zu vollstrecken. Auf diese Weise nahm der Hexenhammer als kasuistischer Kommentar den Rang eines kirchlichen „Hexengesetzbuches“ für Strafrichter an.

Kramer rühmte sich, 200 Hexen zur Strecke gebracht zu haben, und beschuldigte auch diejenigen als Ketzer, welche an der Existenz von Hexen zweifelten.

Vorgehen

Kramers Vorgehen bei seiner systematischen Inquisition war immer gleich. Schon durch sein Erscheinen säte er unter den Menschen Misstrauen und Angst. Bei der sogenannten Hexenpredigt warnte er vor der Bedrohung des Teufels, schüchterte die Menschen ein und drängte auf Denunziationen schon bei geringsten Beobachtungen und Auffälligkeiten, wie mutmaßlichen bösen Blicken oder ungewöhnlichen Krankheiten. Er bot sich als Anlaufstelle an und warnte eindringlich vor jeder Verheimlichung. Beschuldigungen ließen sich so praktisch immer finden. Diese bündelte er dann willkürlich und blähte sie systematisch auf. Er berief sich dabei auf eine Verschwörungstheorie, nach welcher der Teufel die Hexensekten leite und kurz davor stehe, das Ende der Welt herbeizuführen. Mit der Macht der Hexenbulle im Rücken, unter Einsatz von Folter, der sogenannten Peinlichen Befragung, strebte er im folgenden Prozess ausschließlich den Schuldspruch an.

Ausgaben des „Hexenhammers“

Zeitgenössische Drucke

Moderne Ausgaben, Übersetzungen und Kommentare

  • Christopher S. Mackay (Hrsg.): Henricus Institoris, O. P. and Jacobus Sprenger, O. P.: Malleus maleficarum. 2 Bände. Cambridge University Press, Cambridge 2006, ISBN 0-521-85977-8 (Einleitung, kritische Edition des lateinischen Textes und englische Übersetzung)
  • Günter Jerouschek (Hrsg.): Nürnberger Hexenhammer 1491. Faksimile der Handschrift von 1491 aus dem Stadtarchiv Nürnberg, Nr. D 251 von Heinrich Kramer (Institoris). Olms, Hildesheim 1992, ISBN 3-487-09380-4 [dieser nie in Druckform erschienene Text ist mit dem 'Hexenhammer' nicht identisch; es handelt sich um ein Gutachten des Heinrich Institoris zu Händen des Nürnberger Rates]
  • Heinrich Kramer: Der Hexenhammer. Malleus maleficarum. 3. revidierte Auflage. Dtv, München 2003, ISBN 3-423-30780-3 (kommentierte Neuübersetzung von Günter Jerouschek und Wolfgang Behringer)
  • Der Hexenhammer von Jakob Sprenger und Heinrich Institoris. Übersetzer: J. W. R. Schmidt. Berlin 1906, Bd.1, Bd.2, Bd.3, siehe auch s:Der Hexenhammer (1923)

Literatur

Weblinks

Anmerkungen

  1. Petr Hlaváček: Velký inkvizitor v soukolí české reformace aneb Heinrich Institoris v českých zemích. In: Via media. Studie z českých náboženských a intelektuálních dějin. Univerzita Karlova, Praha 2016, S. 71.
  2. Paul Hinschius: Das Kirchenrecht der Katholiken und Protestanten in Deutschland. Band VI. 1897. Nachdruck Guttentag, 1959.
  3. Verteidigungsschrift zum Hexenhammer seitens der Gelehrten der Universität Köln Venerabilis & religiosus frater Henricus institoris (Der ehrwürdige und fromme Bruder Heinrich Institoris).
  4. Z. B. Briefwechsel mit der Stadt Nürnberg: Stadtarchiv Nürnberg, 269 fol. 14
  5. Laura Stokes: Im Bund mit dem Teufel. In: epoc, 05/2010, S. 69
  6. Christopher S. Mackay (Hrsg.): Henricus Institoris, O. P. and Jacobus Sprenger, O. P.: Malleus maleficarum. Band 1, Cambridge 2006, S. 103–121.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Heinrich Kramer aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.