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Hemmung
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Als Hemmung wird die absichtliche oder unabsichtliche Verlangsamung eines Vorgangs bezeichnet.
- in der Mechanik durch bremsende Bauteile oder Fehlfunktionen, u.a. durch
- ein Bauteil mechanischer Uhren, siehe Hemmung (Uhr)
- eine Fehlfunktion bei der Bedienung von Schusswaffen, die Ladehemmung
- in der Psychologie
- eine psychisch bedingte Unterdrückung des eigenen Willens oder Verhaltens, siehe Innere Hemmung
- die Behinderung von Lernvorgängen durch sich überlagernde Lernprozesse („Interferenz“), siehe Gedächtnishemmung
- die Selbstbeschränkung des Verhaltensrepertoires bei Anwesenheit anderer, siehe Soziale Hemmung
- ein Lernprozess der Klassischen Konditionierung („Inhibition“), siehe Bedingte Hemmung
- eine verzögerte Aufnahme von Sozialkontakten, siehe initiale Hemmung
- eine Abnahme der Erregbarkeit von Nervenzellen, siehe Inhibition (Neuron)
- die Hemmung von Enzymen durch Inhibitoren, siehe Enzymhemmung
- die ethologisch bedingte Blockierung einer Verhaltensweise durch innere oder äußere Faktoren nach dem Prinzip der lateralen Rückwärtshemmung
- in der Rechtswissenschaft die (beispielsweise durch Klageerhebung ausgelöste) Verhinderung des Weiterlaufens einer Frist, z. B. einer Verjährungsfrist, siehe Hemmung (Recht)
Siehe auch:
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. |