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Herrschaft Stein zu Nassau
Die Herrschaft Stein zu Nassau war ein reichsunmittelbares reichsritterschaftliches Territorium im Heiligen Römischen Reich. Ihre Besitzer waren die Freiherren vom Stein.
Geschichte
Im Jahr 1158 wurde die Familie Stein zu Nassau erstmals erwähnt. Nach anderen Angaben gab es bereits um 948 Angehörige der Familie. Sie hatten die Burg Stein unterhalb der Burg Nassau im heutigen Stadtgebiet von Nassau von den Grafen von Nassau zu Lehen. Die Burg diente zum Schutz der Grafenburg. Seit 1234 nannte sich die Familie nach ihrer Burg vom Stein. Im Laufe der Zeit bauten sie ein eigenes kleines Territorium auf. Landeshoheit hatten die Herren vom Stein bereits vor 1361 über das Dorf Schweighausen. Dieses wurde ab 1427 ein Lehen von Nassau. Die Herren vom Stein behielten aber die Landeshoheit und die Grundherrlichkeit. Durch Kaiser Friedrich III. wurde zur Zeit von Philipp vom Stein (gest. 1476), Amtmann zu Nassau, das Geschlecht in den Reichsfreiherrenstand erhoben. Im Jahr 1613 erwarben die Freiherren von Nassau-Diez und Nassau-Saarbrücken den Ort Frücht. Zu der Herrschaft gehörten Güter in insgesamt 50 Orten. Der Besitz umfasste insgesamt 2400 nassauische Morgen. Der Besitz war so umfangreich, dass die Familie zu den bedeutendsten der rheinischen Reichsritterschaft gehörte. Im Jahr 1621 verlegten die Freiherren ihren Sitz von der alten Burg, die später verfiel, in die Stadt Nassau in ihren alten Zehnthof. Dieses Gebäude wurde zum Schloss ausgebaut. Die Herren vom Stein waren Reichsritter. Sie gehörten zum Kanton Mittelrhein im Rheinischen Ritterkreis. Einem Reichskreis gehörte das Gebiet nicht an. Letzter Besitzer war Heinrich Friedrich Karl vom und zum Stein. Nach seinem Tod 1831 starb das Geschlecht der Herren vom Stein aus. Das Gebiet selbst fiel bereits 1806 an Nassau-Usingen und dann an das Herzogtum Nassau. Mit diesem kam das Gebiet 1866 an Preußen.
Siehe auch
Literatur
- Gerhard Köbler: Historisches Lexikon der deutschen Länder. Die deutschen Territorien vom Mittelalter bis zur Gegenwart. 4. Aufl.. München 1992 ISBN 3-406-35865-9 S. 602
- Ernst Heinrich Kneschke: Neues allgemeines Deutsches Adels-Lexikon. Bd.8. Leipzig, 1868 S. 621 f.
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