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Hochschulreife

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Mit Hochschulreife ist die Befähigung für ein Studium an einer Hochschule gemeint. Die Hochschulzugangs- oder Studienberechtigung wird durch ein entsprechendes Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife, der fachgebundenen Hochschulreife oder der Fachhochschulreife bescheinigt. Daraus ergibt sich dem Grunde nach regelmäßig ein Anspruch auf Studienzulassung.

Diese Sammelbegriffe werden für alle Bildungsabschlüsse angewendet, die zur Aufnahme eines Studiums an einer Hochschule berechtigen. Gegenüber der Hochschule gilt ein „Zeugnis der Hochschulreife” als Nachweis für die Studierfähigkeit eines Studienbewerbers.

Die Hochschulreife wird entweder durch eines der vorgenannten Reifezeugnisse nach Abschluss einer schulischen Oberstufenausbildung Sekundarschulbildung nachgewiesen oder aber in anderer Form.

Zugang zum Hochschulstudium

Der Nachweis der Qualifikation für ein Hochschulstudium erfolgt grundsätzlich durch den erfolgreichen Abschluss einer auf das Studium vorbereitenden Schulbildung. In diesem Sinne ist allgemeine Zulassungsvoraussetzung ein Reifezeugnis mit entsprechender Dauer und Qualität. Mit einem Universitäts- oder Fachhochschulabschluss wird die Allgemeine Hochschulreife zuerkannt, falls zuvor eine eingeschränkte Studienberechtigung vorgelegen hat.

In der beruflichen Bildung Qualifizierte können den Nachweis nach näherer Bestimmung des jeweiligen Landesrechts auch auf andere Weise erbringen.

In der Bundesrepublik Deutschland sind aktuell Änderungen in den meisten Bundesländern zum Zugangsrecht beschlossen und werden derzeit umgesetzt. Zurzeit gelten abweichende Regelungen auf Länderebene (beruflicher Zugang [1]).

Prinzipiell gilt neben dem Zeugnis selbst auch dessen Qualität, weil in einigen Studienfächernein Numerus clausus (Zulassungsbeschränkung) gilt.

Zeugnisse der Hochschulreife

In den Bildungssystemen der Staaten im deutschen Sprachraum wird der Nachweis der Hochschulreife über verschiedene Hochschulzugangsberechtigungen erbracht:

  • die Fachhochschulreife (allgemein oder fachgebunden, umgangssprachlich Fachabitur) als Zugangsberechtigung für Studiengänge an Fachhochschulen, Gesamthochschulen und (Länderbezogen) bestimmten (Bachelor-) Studiengängen an Universitäten

Fachabitur ist eine Bezeichnung sowohl für die fachgebundene als auch für die Fachhochschulreife. Ursprünglich wurde allein die fachgebundene Hochschulreife umgangssprachlich als „Fachabitur“ (fachgebundenes Abitur) bezeichnet. Der Bedeutungswandel begann, insbesondere in den nördlichen Ländern der Bundesrepublik Deutschland, Anfang der 1970er Jahre mit der Gründung der neuen Hochschulart, der Fachhochschule. Zulassungsvoraussetzung war die Fachhochschulreife, die entweder über die neu errichtete Schulform (Fachoberschule oder eine vergleichbare Oberschule) erworben werden konnte. Da das Abitur als Synonym für die Allgemeine Hochschulreife bzw. fachgebundene Hochschulreife bekannt war, die Fachhochschulreife dagegen – noch eher – unbekannt, wurde umgangssprachlich teilweise die Fachhochschulzugangsberechtigung als „Fachabitur“ bezeichnet. Mittlerweile wird auch in Broschüren einiger deutscher Länder die Allgemeine Fachhochschulreife bzw. fachgebundene Fachhochschulreife als „Fachabitur“ bezeichnet und Fachoberschulen, wie in Bayern, verwenden Fachabitur durchgängig als Synonym für die Fachhochschulreife.

Andere Länder

Siehe auch

Zu den Qualifikationen zur Aufnahme eines Studiums an Hochschulen siehe Studienberatung und Berufsberatung.

Einzelnachweise

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Hochschulreife aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.