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Insinuation

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Das Wort Insinuation und das zugehörige Verb insinuieren (lateinisch insinuatio[1] bzw. insinuare[2]) bedeutet wörtlich „an den Busen (sinus) bringen“, also „an das Herz legen“ oder „nahelegen“, ursprünglich sowohl im Sinn einer Schmeichelei als auch einer förmlichen Eingabe.

Insinuation (Rhetorik)

Die Insinuation steht bildungssprachlich als rhetorisches Mittel für „Unterstellung“, „Verdächtigung“, „Einflüsterung“, „Andeutung“. Wer etwas insinuiert, stellt einen Vorwurf oder eine Anschuldigung absichtlich indirekt in den Raum.

Beispiel: „Ich halte X eigentlich für zu intelligent, einen solchen Fehler bei der Kontrolle zu übersehen.“ − Damit insinuiert der Sprecher, X habe die Sache nicht kontrolliert oder den Fehler vorsätzlich durchgehen lassen.

Insinuation (Rechtssprache)

Aus dem Römischen Recht herstammend,[3] ist Insinuation eine veraltete Bezeichnung für eine öffentliche, förmliche Eingabe einer Sache vor Gericht.[4][5]

Als Insinuationsdokument (documentum insinuationis) wurde die formale Bestätigung einer gerichtlichen Vorladung bezeichnet.[6] Dementsprechend war der Insinuationsmandatar die zum Empfang einer gerichtlichen Vorladung berechtigte Person.[7]

Einzelnachweise

  1. Karl Ernst Georges: Ausführliches lateinisch-deutsches Handwörterbuch. 8. Auflage. Hannover 1918 (Nachdruck Darmstadt 1998), Band 2, Sp. 313, zeno.org
  2. Karl Ernst Georges: Ausführliches lateinisch-deutsches Handwörterbuch. 8. Auflage. Hannover 1918 (Nachdruck Darmstadt 1998), Band 2, Sp. 313–314, zeno.org
  3. Codex Iustinianus 8, 54, 32 und 36
  4. Insinuation. In: Deutsches Rechtswörterbuch. 6, Nr. Heft 2 (bearbeitet von Hans Blesken, Siegfried Reicke), Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1962 (adw.uni-heidelberg.de).
  5. HRG Digital, abgerufen am 21. Februar 2012.
  6. Documentum Insinuationis. In: Zedlers Universal-Lexicon, Band 7, Leipzig 1734, Spalte 1126.
  7. Insinuation. In: Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon. 5. Auflage. Bd. 1, F. A. Brockhaus, Leipzig 1911, S. 863–864.
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