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Inventar (Begriffsklärung)
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Als Inventar (von lat. invenire, auffinden, ermitteln) wird bezeichnet
- ein Inventar nach den Vorschriften des Handelsrechts
- ein Nachlassinventar im Erbrecht
- ein publiziertes Findbuch im Archivwesen
- ein publiziertes kunstgeschichtliches Verzeichnis, siehe Inventarisation
- die historische Ausstattung eines Baudenkmals
- die Gesamtheit einer archäologischen Fundstätte vor allem in der Ur- und Frühgeschichte, siehe Inventar
- der Hausrat in einer Wohnung,
- in der Landwirtschaft:
- das lebende Inventar, insbesondere das Vieh und die Haustiere
- das tote Inventar, insbesondere die Einrichtungsgegenstände und Betriebsmittel
- in der Psychologie ein Verzeichnis bestimmter Kriterien zur Durchführung von Tests, z.B.
Siehe auch:
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. |