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Israelisches Staatsbürgerschaftsrecht

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Das israelische Staatsbürgerschaftsgesetz (hebräisch חוק האזרחות הישראלית) regelt, wer Bürger Israels ist und werden kann. Die Staatsbürgerschaft beruht auf zwei Gesetzen: dem Gesetz der Rückkehr, das 1950 erlassen wurde und jedem Juden die Einwanderung nach Israel erlaubt, und dem Staatsbürgerschaftsgesetz von 1952, das definiert, wie die israelische Staatsbürgerschaft erworben und verloren werden kann. Das Rückkehrgesetz wurde seitdem zweimal und das Staatsbürgerschaftsgesetz dreizehnmal geändert.[1]

Die israelische Staatsbürgerschaft basiert auf zwei Prinzipien: jus sanguinis (Staatsbürgerschaft durch Abstammung) für Juden und jus soli (Staatsbürgerschaft durch Geburtsort) für andere.[2] Neben der Staatsbürgerschaft gibt es einen weiteren zivilen Status, den Einwohner Israels innehaben können: den Status des Daueraufenthalts (hebräisch תושב קבע toshav keva). Sie ist am häufigsten bei syrischen Bürgern der Golanhöhen und bei arabischen Bewohnern Ost-Jerusalems anzutreffen, kommt aber auch bei anderen Nicht-Bürgern vor.

Fußnoten

  1. : Report on citizenship law: Israel. 2018.
  2. William Safran: Citizenship and Nationality in Democratic Systems: Approaches to Defining and Acquiring Membership in the Political Community. In: SAGE Publishing (Hrsg.): International Political Science Review. 18, Nr. 3, 1997-07-01, S. 313–335. doi:10.1177/019251297018003006.

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