Jewiki unterstützen. Jewiki, die größte Online-Enzyklopädie zum Judentum.
Helfen Sie Jewiki mit einer kleinen oder auch größeren Spende. Einmalig oder regelmäßig, damit die Zukunft von Jewiki gesichert bleibt ... Vielen Dank für Ihr Engagement! (→ Spendenkonten) |
How to read Jewiki in your desired language · Comment lire Jewiki dans votre langue préférée · Cómo leer Jewiki en su idioma preferido · בשפה הרצויה Jewiki כיצד לקרוא · Как читать Jewiki на предпочитаемом вами языке · كيف تقرأ Jewiki باللغة التي تريدها · Como ler o Jewiki na sua língua preferida |
Jagdzeit (Jagdrecht)
Jagdzeiten, auch Schusszeiten genannt, sind Zeiten, in denen einzelne Wildarten bejagt werden dürfen.
Sie sind im Bundesjagdgesetz §§ 1 und § 22, in den Landesjagdgesetzen und entsprechend in der „Verordnung über die Jagdzeiten“ für Deutschland festgelegt.
In Deutschland hat das Landesjagdgesetz Vorrang vor dem Bundesjagdgesetz und ebenso die Landesjagdverordnung Vorrang vor der Bundesjagdverordnung. Einfaches Prinzip: Grundsätzlich gilt Bundesrecht, aber wenn die Länder eigene Regeln haben, gelten diese. Das gilt insbesondere auch für die Jagdzeiten. Nur wenn ein Bundesland für eine Tierart keine abweichende Regelung hat, gelten die Jagdzeiten aus der JagdzeitV 1977. Die aktuellen Jagdzeiten für alle zu bejagenden Tierarten sind auf der Jagdzeiten-Seite des Bundeslandes zu finden[1]. Die Zeit außerhalb der Jagdzeit wird als Schonzeit bezeichnet.
Literatur
- Ilse Haseder, Gerhard Stinglwagner: Knaurs Großes Jagdlexikon, Augsburg 2000, Stichwort: Jagdzeiten und Schonzeiten, S. 441ff, ISBN 3-8289-1579-5
Einzelnachweise
Weblinks
- „Verordnung über die Jagdzeiten“ vom 2. April 1977
- schonzeiten.de
- Jagdschulatlas
- Jagdzeiten Deutschland 2024
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Jagdzeit (Jagdrecht) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |