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Jahr und Tag
Jahr und Tag ist ein mittelalterlicher Rechtsbegriff. Es handelt sich dabei um die Maximalfrist nach dem alten Dingrecht. Sie entstand dadurch, dass man der Jahresfrist noch nach der örtlichen Praxis eine Anzahl von Tagen beifügte.
Die Frist wurde zum ersten Mal im Sachsenspiegel, dem ältesten deutschen Gesetzesbuch, schriftlich festgehalten und betrug danach 1 Jahr, 6 Wochen und 3 Tage. Die Frist setzte sich zusammen aus der "Jahresfrist", der "Gerichts-" oder "Dingfrist" von 6 Wochen (das ordentliche Gericht fand alle 6 Wochen statt) sowie einem Gerichtstag, der 3 Kalendertage dauerte. Dieser Zeitraum - Wochen und Tage -, wurde auch "Sachsenfrist" genannt; er setzte sich gegenüber der Fränkischen Frist von 40 Tagen im deutschen Reichsgebiet durch. (Der gesamte Zeitraum wurde auch "Sachsenjahr" genannt.)
Gegenwart
Jahr und Tag ist heute vor allem aus Sprichwörtern bekannt. Zum Beispiel: Stadtluft macht frei nach Jahr und Tag. Im Mittelalter konnten sich Leibeigene ihrem Herren entziehen, wenn sie in die Stadt entkamen und ihr Herr nach Jahr und Tag keine Ansprüche auf sie gestellt hatte.
Die Redewendung Jahr und Tag wird heute meist im Sinne eines längeren, nicht näher bestimmten Zeitraums verwendet: „Wir machen das schon seit Jahr und Tag so.“ – „Ob die Entscheidung richtig war, wird sich erst nach Jahr und Tag zeigen.“
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Jahr und Tag aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |