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Josef Windeck

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Josef Joachim Windeck (geb. 1903 in Rheydt; gest. Juli 1977 in Mönchengladbach) war ein deutscher Bauarbeiter, der aufgrund seiner Tätigkeit als Funktionshäftling wegen Mordes im dritten Frankfurter Auschwitz-Prozess zu lebenslanger Freiheitsstrafe zuzüglich 15 Jahren Haft verurteilt wurde.

Leben

Windeck wurde 1903 in Rheydt als Sohn eines Bauarbeiters geboren. Nach dem Besuch der Schule in Mönchen-Gladbach wurde er wie sein Vater ebenfalls Bauarbeiter. Im Jahr 1936 wurde er beschuldigt, seine Kollegen auf einer Baustelle zum Streik aufgefordert zu haben, und daraufhin verhaftet. Als politischer Häftling kam er ins KZ Esterwegen, von wo aus er anschließend von der SS in das KZ Sachsenhausen verlegt wurde. Im Sommer 1937 wurde er aus diesem entlassen, jedoch im folgenden Oktober wegen Diebstahls zu zweieinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt. Nach Ablauf dieser Strafe wurde er im März 1940 ins Polizeigefängnis Düsseldorf verlegt, von wo aus er erneut nach Sachsenhausen und schließlich am 29. August 1940 als „asozialer Häftling“ mit schwarzem Winkel ins Konzentrationslager Auschwitz verlegt wurde (Häftlingsnr. 3.221).

Funktionshäftling in Auschwitz

In Auschwitz wurde Windeck erstmals als Kapo eingesetzt. Von April 1941 bis Frühjahr 1942 war er fast durchgehend als Kapo von Arbeitskommandos beim Bau des Buna-Werks der I.G. Farben eingesetzt. Mit 600 Häftlingen wurde er am 28. Oktober 1942 ins KZ Auschwitz III Monowitz verlegt. Dort wurde er zum ersten Lägerältesten. Windeck fiel durch äußerst brutale Behandlung der ihm untergebenen Häftlinge auf, die es schafften, Windeck 1943 der Korruption zu überführen. Am 4. Dezember 1942 erschlug Windeck den Häftling Fritz Löhner-Beda.[1] Im Mai 1943 wurde er zurück ins Stammlager versetzt. Von dort aus kam er bald ins KZ Auschwitz-Birkenau, wo er nach wenigen Wochen wieder die Position eines Kapo erreichte. Vom Spätsommer 1944 bis Ende Dezember 1944 war er im Zwangsarbeitslager Ohrdruf inhaftiert. Bei der Rückverlegung von Ohrdruf nach Auschwitz gelang ihm die Flucht. Er wurde 1945 wieder verhaftet und als Soldat der Wehrmacht einer Infanterieeinheit zugewiesen, in der er bis Kriegsende blieb. Er geriet nach Kriegsende in sowjetische Kriegsgefangenschaft und wurde nach eigenen Angaben zu 25 Jahren Arbeitslager verurteilt.

Bestrafung

Windeck kam 1955 nach Deutschland zurück, wo er bis zu seiner Verhaftung 1963 unbehelligt lebte. Nach einem Jahr Untersuchungshaft erhielt er aus Rücksicht auf seine schlechte Gesundheit vorerst Haftverschonung. Im August 1966 erhob die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main gegen Windeck Anklage wegen Mordes an Mithäftlingen in 117 Fällen. Im Juni 1968 wurde er vom Landgericht Frankfurt am Main im 3. Frankfurter Auschwitz-Prozess „wegen Mordes in 2 Fällen zu lebenslangem Zuchthaus, sowie wegen versuchten Mordes in 3 Fällen unter Anrechnung der Untersuchungshaft und der Zwangsarbeit in Russland zu einer Gesamtstrafe von 15 Jahren Zuchthaus verurteilt“. Der erwähnte Schlagertexter Löhner-Beda fiel nicht unter diese fünf ausgewählten Fälle.[2] Nach einem Jahr Haft wurde Windeck im Juni 1969 aus gesundheitlichen Gründen aus der Haft entlassen. Er starb im Juli 1977 in Mönchengladbach.

Literatur

Einzelnachweise

  1. Günther Schwarberg: Dein ist mein ganzes Herz. Die Geschichte von Fritz Löhner-Beda, der die schönsten Lieder der Welt schrieb, und warum Hitler ihn ermorden ließ, Göttingen 2000, Seite 167 und 169
  2. Schwarberg, Göttingen 2000, Seite 200-210

Weblinks

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Josef Windeck aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.