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Jurisdiktion
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Jurisdiktion (lat.: iudicare, bzw. ius dicere „Recht sprechen“) bezeichnet:
- die rechtsprechende Gewalt, siehe Judikative
- den Bereich der örtlichen Zuständigkeit einer staatlichen Behörde oder eines Gerichts, siehe örtliche Zuständigkeit
- den Bereich der örtlichen Zuständigkeit eines kirchlichen Amtsträgers, insbesondere in der katholischen Kirche, siehe Jurisdiktion (Kirche)
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. |