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Juristische Wochenschrift
Die Juristische Wochenschrift war eine seit 1872 bestehende, anfangs im Berliner Weidmann Verlag erscheinende rechtswissenschaftliche Zeitschrift, die bis März 1939 im Verlag Moeser, Leipzig, erschien.
Sie galt als eine der bedeutendsten deutschen juristischen Fachzeitschriften und war das Organ des (1934 aufgelösten) Deutschen Anwaltvereins. Ihre Publikation war allerdings während der NS-Zeit, wie alle nicht eingestellten inländischen deutschen juristischen Fachzeitschriften, von nationalsozialistischen Rechtsvorstellungen geprägt. Herausgeber der Juristischen Wochenschrift war ab 1933 Walter Raeke als Leiter der Reichsfachgruppe Rechtsanwälte im Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen (ab 1936 Nationalsozialistischer Rechtswahrerbund). Zu den Mitherausgebern gehörten unter anderen die Mitglieder des Reichsfachgruppenrates Heinrich Droege aus Hamburg, als Mitglied des Präsidiums der Anwaltskammer Hamburg bei der Vertreibung von jüdischen Rechtsanwälten engagiert, der nationalsozialistische Staranwalt Walter Luetgebrune, Erwin Noack, Wilhelm Römer, Ferdinand Mößmer, München, der Vorsitzende des Ausschusses Familienrecht der Akademie für Deutsches Recht, und Fritz Rudat, Königsberg.
An ihre Tradition als Anwaltszeitschrift wollte die 1947 gegründete Neue Juristische Wochenschrift anschließen, die gemeinhin unter ihrem Kürzel NJW zitiert wird.
Weblinks
- Daten zur Juristischen Wochenschrift auf der Website der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München
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