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Kür (Wahl)
Kür (auch Kur von althochdeutsch churi) ist ein heute kaum mehr gebräuchliches Wort für eine Wahl.[1]
Begriff
Der Römische Kaiser deutscher Nation wurde bis 1806 durch die Kurfürsten gekoren.[2] Das Verb küren hingegen ist noch bei Misswahlen zu hören, wenngleich damit sowohl die Wahl als auch die Siegerzeremonie gemeint wird. Abgeleitet von „Kür“ sind der rechtliche und der umgangssprachliche Begriff „Willkür“[3]. Zudem ist der Begriff in abgeleiteter Form noch bei der Beschreibung des Erwerbs einer Mitgliedschaft in einem Gremium geläufig: Nach der Grundlage des Erwerbs der Mitgliedschaft wird zwischen geborenen und gekorenen Mitgliedern unterschieden.[4] Im Sport findet „Kür“ noch als Kurzbezeichnung Kürübung für die Zusammenstellung selbstgewählter Übungen Verwendung.[5]
Kürübung
Im Sport, zum Beispiel beim Gerätturnen, Eiskunstlauf, Trampolinturnen, Voltigieren, Dressurreiten, Rollschuhlauf und lange Zeit auch beim Turmspringen bedeutet eine Kür in der Wettkampfordnung – im Gegensatz zu den Pflichtübungen – eine freie Zusammenstellung von Bewegungsfolgen. Diese werden vom Wettkämpfer zuvor selbst ausgewählt und seinem Ermessen und Können angepasst. Bei der Beurteilung durch die Kampfrichter werden dann sowohl Schwierigkeitsgrade, Bewegungsabläufe und auch die fließende Durchführung mit Punkten bewertet. Teilweise wird auch von einer Idealpunktzahl ausgegangen von der bei Fehlern in der Kür dann Abzüge erfolgen. Im Trampolinspringen wird nach einer ersten Kür bei Qualifikation für das Finale noch eine zweite Kür gesprungen.
Für die Kürübung in den einzelnen Sportarten gelten zeitliche Beschränkungen. So muss die Bodenkür bei den Turnern zwischen 50 und 70 Sekunden dauern. Im Eiskunstlauf heißt die früher bis 1991 übliche Pflicht nun Kurzkür oder Kurzprogramm.
Redewendung
Die Redewendung „Erst die Pflicht, dann die Kür“ bedeutet, den grundlegenden Aufgaben Vorrang gegenüber den darauf aufbauenden bzw. spezielleren Aufgaben zu geben.[6] "Erst wenn das Pflichtprogramm absolviert ist, kann man eigene Vorstellungen umsetzen."[7]
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ dtv-Lexikon, Band 11, 1976, ISBN 3423030615, Seite 63
- ↑ http://www.zeno.org/Meyers-1905/A/Kur+%5B1%5D
- ↑ http://www.kruenitz1.uni-trier.de/xxx/k/kk08347.htm
- ↑ http://www.nzz.ch/nachrichten/politik/international/bundesversammlung_deutschland_zusammmensetzung_1.6122319.html
- ↑ Knaur, Deutsches Wörterbuch, Lexikographisches Institut München, 1985, Seite 601
- ↑ http://www.jobscout24.de/Grosse_Praxisserie_Teil_3_Die_dritte_Seite.html
- ↑ http://www.communityd.de/deutsche_welle/sprachbar/in-der-pflicht
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Kür (Wahl) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |