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Kameralamt Creglingen

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Das Kameralamt Creglingen war eine Einrichtung des Königreichs Württemberg, die im Amtsbezirk Besitz und Einkommen des Staates verwaltete. Das Kameralamt bestand von 1810 bis 1872. Es befand sich von 1810 bis 1821 in Weikersheim und danach in Creglingen. Das Kameralamt wurde im Rahmen der Neuordnung der Staatsfinanzverwaltung im Königreich Württemberg geschaffen.

Geschichte

In der Organisation des Amtsbezirks traten nur kleine Änderungen ein. Durch Verordnung vom 6. Juni 1819 hat das Kameralamt die Forst- und Jagdgefälle der Reviere Mergentheim, Wachbach, Creglingen und Jagstberg übernommen.

Laut Verordnung vom 29. Januar 1836 wurde die Verrechnung der allgemeinen Verwaltungsausgaben des Forstamts Mergentheim und der Jagdgefälle des Reviers Mergentheim dem Kameralamt Mergentheim zugewiesen.

Die Auflösung des Kameralamts Creglingen erfolgte durch Verfügung vom 28. Februar 1872. Danach wurde der Amtsbezirk des Kameralamts Creglingen auf die Kameralämter Mergentheim und Rot am See aufgeteilt.

Siehe auch

Quellen

Weblinks

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Kameralamt Creglingen aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. Hauptautor des Artikels (siehe Autorenliste) war Reinhardhauke. Weitere Artikel, an denen dieser Autor maßgeblich beteiligt war: 10.510 Artikel (davon 0 in Jewiki angelegt und 10.510 aus Wikipedia übernommen). Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Seite Jewiki:Statistik.