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Kardinalsklasse

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Das Kardinalskollegium der römisch-katholischen Kirche ist in drei Kardinalsklassen (lateinisch ordines) unterteilt. Diese Rangordnung unterscheidet Kardinäle in Kardinalbischöfe, Kardinalpriester und Kardinaldiakone und ist eine reine Ehrenrangfolge; sie hat keinen Einfluss auf das Wahlrecht im Konklave. Lediglich der Leiter der Papstwahl (Kardinaldekan bzw. der höchstrangige stimmberechtigte Kardinalbischof) und der Verkünder des neuen Papstes (Kardinalprotodiakon, der dienstälteste Kardinaldiakon) werden dadurch bestimmt.

Allgemeines

Ursprünglich wurden die Bischöfe von Klerus und Volk gewählt, so auch in Rom. Im Laufe der Jahrhunderte wurde festgelegt, dass für die Papstwahl nur noch jene Kleriker wahlberechtigt waren, die entweder Bischöfe der umliegenden Bistümer, Pfarrer einer Titelkirche oder Leiter einer Diakoniestation waren. Diese wahlberechtigten Kleriker wurden Kardinäle genannt und waren einst, ihren Aufgaben entsprechend, Bischöfe, Priester oder Diakone. Vor der Liturgiereform in den 1960er Jahren trugen die Kardinäle je nach Rangordnung eine andere liturgische Kleidung bei Papstmessen: Kardinaldiakone trugen Dalmatiken, Kardinalpriester Kaseln und Kardinalbischöfe Pluvialia.

Heute müssen nach katholischem Kirchenrecht alle Inhaber der Kardinalstitel Priester sein und sollten geweihte Bischöfe sein. Von der Bischofsweihe kann der Papst dispensieren. Zwar werden solche Dispensen ausnahmslos nur für Kardinaldiakone erteilt, sie können aber trotzdem nach zehn Jahren in die Klasse der Kardinalpriester aufsteigen.
Derzeit gibt es einen Kardinal ohne Bischofsweihe:

Kardinalbischöfe

Zu dieser Klasse gehören die Bischöfe, denen als Titel die suburbikarischen Bistümer zugeordnet sind. Außerdem gehören dieser Klasse seit 1965 die mit Rom unierten orientalischen Patriarchen mit eigenem Patriarchalsitz an. Vorsitzender des Kardinalskollegiums und ranghöchster Kardinalbischof ist der Kardinaldekan.

Die Kardinalbischöfe sind:

Kardinalpriester

Dieser Klasse sind jene Bischöfe zugeordnet, denen eine Titelkirche in Rom zugewiesen ist. Zurzeit gibt es ca. 150 Kardinalpriester. Beispiele aus dem deutschsprachigen Raum sind Christoph Kardinal Schönborn (Erzbischof von Wien und Vorsitzender der Österreichischen Bischofskonferenz), Joachim Kardinal Meisner (emeritierter Erzbischof von Köln), Friedrich Kardinal Wetter (emeritierter Erzbischof von München und Freising), Reinhard Kardinal Marx (Erzbischof von München und Freising und Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz), Rainer Maria Kardinal Woelki (Erzbischof von Köln), Karl Kardinal Lehmann (Bischof von Mainz und ehemaliger Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz) sowie Walter Kardinal Kasper (emeritierter Kurienkardinal). Der ranghöchste (d. h. dienstälteste) Kardinalpriester wird auch als protoprete bezeichnet. Dienstältester Kardinalpriester ist gegenwärtig der emeritierte Erzbischof von São Paulo, Paulo Evaristo Arns, der im Konsistorium 1973 von Papst Paul VI. kreiert wurde.


Kardinaldiakone

Dieser Klasse gehören Bischöfe an, denen der Titel einer römischen Diakonie zugewiesen ist. Derzeit gibt es ca. 30 Kardinaldiakone. Nach frühestens 10 Jahren haben Kardinaldiakone das Recht, den Papst um die Erhebung in den Stand eines Kardinalpriesters zu bitten und auf eine Titelkirche zu optieren (lateinisch optatio). Um ihren Titel nicht wechseln zu müssen, kann ihre Titeldiakonie auch vom Papst pro hac vice in den Rang einer Titelkirche erhoben werden. Kardinaldiakone aus dem deutschsprachigen Raum sind Paul Josef Kardinal Cordes, Walter Kardinal Brandmüller, Kurt Kardinal Koch und Gerhard Ludwig Kardinal Müller. Der ranghöchste (d. h. dienstälteste) Kardinaldiakon wird Kardinalprotodiakon (früher auch Kardinalerzdiakon) genannt und ist Primus inter pares unter den Kardinälen dieser Klasse. Er verkündet den Namen des neugewählten Papstes von der Benediktionsloggia aus der Öffentlichkeit. Derzeitiger Kardinalprotodiakon ist Renato Raffaele Martino.


Ehrenrangfolge

Die Ehrenrangfolge (Präzedenz) unter den Kardinälen, die auch die Reihenfolge der Stimmabgabe im Konklave bestimmt, ist grundsätzlich Kardinalbischöfe – Kardinalpriester – Kardinaldiakone. Innerhalb der Kardinalränge gilt folgende Rangordnung:

Kardinalbischöfe
  • Kardinaldekan
  • Kardinalsubdekan
  • Kardinalbischöfe mit suburbikarischem Titel (innerhalb dieser Gruppe nach dem Datum der Kreierung)
  • Kardinalbischöfe mit eigenem Titel (d. h. die mit Rom unierten orientalischen Patriarchen; innerhalb dieser Gruppe nach dem Datum der Kreierung)
Kardinalpriester
  • Kardinalprotopriester (der dienstälteste Kardinalpriester)
  • Kardinalpriester (nach dem Datum der Kreierung)
Kardinaldiakone
  • Kardinalprotodiakon (der dienstälteste Kardinaldiakon)
  • Kardinaldiakone (nach dem Datum der Kreierung)

Literatur

Weblinks

Wiktionary: Kardinalsklasse – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Kardinalsklasse aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.