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Karl Arndt (Richter)

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Karl Otto Arndt (* 27. Februar 1904 in Berlin; † 14. April 1990) war ein deutscher Jurist. Er war von 1956 bis 1969 Präsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen.

Leben und Wirken

Karl Arndt war der Sohn von Karl Johann Christian Arndt. Nach dem Schulbesuch schlug er eine juristische Ausbildung ein und wurde Kammergerichtsrat und später stellvertretender Gruppenleiter beim Reichsprotektor in Prag. Seit 1933 gehörte er der SS an, in der er 1944 zum Untersturmführer befördert wurde (Mitglieds-Nr. 139.934).[1]

Nach dem Zweiten Weltkrieg blieb Arndt nach erfolgter Entnazifizierung im öffentlichen Dienst und wurde 1956 als Nachfolger von Hellmuth Stutzer zum Präsidenten des Oberlandesgerichts Bremen ernannt. Daneben war er auch Chef des Wiedergutmachungssenats in Bremen und Mitglied der internationalen Kommission für Wiedergutmachung in Koblenz. 1969 ging er mit 65 Jahren in den Ruhestand.

Schriften (Auswahl)

  • Zessionsrecht. 1932.
  • Wiedergutmachungsrecht: Entscheidungen des Board of Review und des Obersten Rückerstattungsgerichts für die britische Zone. In: Juristenzeitung. 10 (1955), S. 394–396.

Nachlass

Sein Nachlass, darunter auch Unterlagen zu seiner Entnazifizierung, befindet sich im Staatsarchiv Bremen.[2][3]

Literatur

  • Nationalrat der Nationalen Front des Demokratischen Deutschland, Dokumentationszentrum der Staatlichen Archivverwaltung der DDR (Hrsg.): „Braunbuch“. Kriegs- und Naziverbrecher in der Bundesrepublik und in Westberlin. Staat, Wirtschaft, Verwaltung, Armee, Justiz, Wissenschaft. 3. Aufl., Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968.

Weblinks

Einzelnachweise

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