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Kaschrut

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Kaschrut (von koscher, hebr. kascher, "tauglich") ist die Bezeichnung für die jüdischen Speisegesetze, die sich spätestens seit dem fünften Jahrhundert vor der Zeitenwende herausgebildet haben.

Jüdische Speisegesetze gemäss Halacha, vor allem gem. Buch Leviticus / Wajikra etc., später weiter ausgeformt in der mündlichen Lehre / Mischna / Talmud / Schulchan Aruch / rabbinische Entscheidungen.

Hier die innerjüdische (orthodoxe) Sicht:

Grundsätzliches

Alle Kaschrut-Vorschriften (Vorschriften über verbotene Speisen) sind Hörigkeitsgebote (verordnete Gesetze) trotz vieler erfolgreicher Versuche, sie rational zu erklären. Am Befolgen der Hörigkeitsgesetze erkennt man den gläubigen Juden: Gehorsam, ohne Widerspruch gegen die Gesetze, die auf dem Berg Sinai gegeben wurden.

Rabbi Eleasar ben Asarja: "Sag nicht, es sei unmöglich, Schweinefleisch zu essen; sag nicht, es sei unmöglich, sich mit Kleidern aus gemischten Geweben zu kleiden. Es ist durchaus möglich. Aber was soll ich tun, da Gott es verboten hat?" - Die Kaschrut ist Kennzeichen und Schutzmauer des jüdischen Hauses. Diese Mauer gilt es zu bewahren.

Versuche der Erklärung der Kaschrut

  1. Körperliche Schädigung. Rambam (Maimonides) erklärte z.B., dass alle in der Tora verbotenen Speisen dem menschlichen Körper schaden. Mit den Kaschrut-Vorschriften hat die Tora also einen Schlüssel gegeben, mit dem man Gut von Schlecht unterscheiden kann.
  2. Seelische Schädigung. Ramban (Rabbi Mosche ben Nachman) hingegen erklärte, auch andere Völker essen die verbotenen Speisen, ohne dass sie Schaden daran leiden. Nein, die verbotenen Speisen schaden den Juden nicht körperlich, sondern seelisch. Seiner Ansicht nach sei es kennzeichnend, dass alle in der Tora für den Verzehr verbotenen Vögel Raubvögel sind (Adler, Falke, Habicht ...), während die zum Verzehr erlaubten (Hühner, Taube, Ente, Gans ... ) dagegen keine sind. Irgend etwas vom Raubvogel färbt auf den ab, der ihn verspeist. Auf diese Weise wird auch das Verbot des Blutgenusses verständlich: Der Genuss von Blut gewöhnt an Grausamkeit und fördert mörderische, zerstörerische Sitten.
  3. Absonderung. Demgegenüber gibt es jüdische Denker, die die Kaschrut-Vorschriften nicht mit einem vermeintlichen Schaden an Körper oder Seele begründen, sondern mit der Sorge um die Besonderheit, Selbstverständlichkeit und Erhaltung des jüdischen Volkes, mit denen seine Assimilierung unter anderen Völkern verhindert werden soll.

Verboten

Verboten ist (sind):

Grundsätzlich: Blut (weil Blut ist Lebenskraft und der Sitz der Seele), Blut muss jeder einzelne bei der rituellen Zubereitung des Fleisches entfernen. Das Blutverbot ist so stark, dass ein Blutflecken ein Ei verboten macht.)

Talgfett und Hüftsehne (Talgfett und Sehnen entfernt ein Fachmann, der Menaker).

Unreine Tiere (und ihre Produkte, z.B. Milch, Eier, Fischrogen ... ). Kennzeichen der Reinheit bei auf dem Land lebenden Tieren: alle Tiere, die voll gespaltene Klauen/Hufe haben, Paarzeher sind und wiederkäuen. Fehlt eines der Kennzeichen, ist der Genuss verboten, z.B.: Frösche, Hase, Kamel (Wiederkäuer, aber keine ganz durchspaltenen Hufe), Kaninchen, alle Raubtiere, alle Raubvögel, Schildkröten, Schwein / hebräisch: chasir (gespaltene Hufe, aber kein Wiederkäuer; unreines Tier nach Lev. 11,7, Dt. 14,8). Kennzeichen der Reinheit bei Meerestieren: Flossen und Schuppen. In der Praxis reicht es, bei Fischen nach Schuppen zu suchen. Koscher sind z. B. Thunfisch, Lachs oder Hering. Fische müssen nicht geschächtet werden. Die Begriffe "Aas"/verendet (newela) und "trefe" (= zerrissen / nichtkoscher) beziehen sich nicht auf sie. Das Verbot, Fleisch nicht mit Milch zusammen zu essen, findet auf den Fisch keine Anwendung. Trotzdem wird der Fisch im allgemeinen in einem besonderen Gefäss gekocht und gegessen. Auf diese Weise bleibt er "parwe" (= neutral, enthält weder Milchiges noch Fleischiges) und kann entweder zusammen mit Fleisch- oder Milchgerichten gegessen werden. Alle anderen Fische und "Meerestiere", wie Aal, Austern, Crevetten, Garnelen, Hummer, Krabben, Kraken, Krebs, Muscheln, Polypen, Schnecken, Seesäugetiere, Shrimps, Steinbutt, Seewolf, Schellfisch, Stör usw., sind unrein und verboten. Geflügel / Vögel: Verboten sind: Adler, Eule, Falke, Fischaar, Fledermaus, Habicht, Kormoran, Möwe, Nachteule, Pelikan, Rabe [Rabe, "Orew", unreiner Vogel; Noah sandte vergeblich den Raben aus, Elia von Raben gespeist; nachbibl. Sage: Rabe lehrt Adam die Erdbestattung], Reiher, Schleiereule, Sperber, Storch, Strauss, Trappgans, Weihe, Wiedehopf. (Die Thora sagt nichts über die Merkmale von Vögeln, die sie ungeniessbar machen. Sie führt 24 - zum Teil nicht mehr zu identifizierende - Arten auf, die nicht gegessen werden dürfen; es ist fast unmöglich, die gemeinsamen Kennzeichen dieser Vogelarten herauszufinden.) Würmer und Insekten sind unrein: Fliegen, die meisten Heuschreckenarten (wegen der praktischen Ununterscheidbarkeit heute alle Heuschrecken verboten), Mücken, Wespen, andere Insekten. (Aus diesem Grund werden Mehl und Hülsenfrüchte sorgfältig gesiebt, Blätter von Kraut, grünem Salat, Rüben usw. genau untersucht und gewaschen; auch viele Früchte, z. B. Aprikosen, Feigen, Guavas, Johannisbrot, werden deshalb genau untersucht). Verboten: reine Tiere, wenn sie gestorben sind oder nicht rituell geschächtet wurden. Verboten: Reine Tiere, die zwar rituell geschlachtet, bei denen jedoch körperliche Mängel festgestellt wurden (= trefe, "zerrissen"). Verboten: das Fleisch eines noch lebenden Tieres (Grundlage des Schächtens überhaupt), Fleisch von kranken Tieren (selbst wenn sie rituell geschächtet wurden), Fleisch von einem Tier, das gerissen wurde, Aas (Newela). Erkennungszeichen verbotener Eier: sind an beiden Enden entweder spitz oder rund. Verbotener Rogen (Kaviar): schwarz. Milchige und fleischige Produkte (chalawi, basari) dürfen in keiner Weise gemeinsam zubereitet oder konsumiert werden ("Du sollst das Böcklein nicht kochen in seiner Mutter Milch"). "Fleischig" meint alle Nahrungsmittel, welche in irgendeiner Form Fleisch oder tierische Fette enthalten. Das bedeutet auch die strikte Trennung und Kennzeichnung von Geschirr, Besteck, Töpfen, Pfannen, Tischtüchern, Küchentüchern in verschiedenen Farben usw. (muss alles zweimal vorhanden sein), falls möglich, zwei Ausgüsse und zwei Sätze zum Spülen. Neben dem Geschirr für Fleisch- und Milchspeisen gibt es auch einen Satz "neutrales" Geschirr. Die darin gekochten oder servierten Speisen kann man zusammen mit Fleisch- und auch Milchspeisen geniessen. Gefässe aus Glas gelten als neutral, da sie nicht absorbieren. Harter (gelber) Käse ist nicht erlaubt, da er oft mit tierischem Lab hergestellt wird. (Weicher Käse, wie etwa Quark oder Hüttenkäse, ist weniger problematisch.) Wein von Nichtjuden grundsätzlich verboten (= Opferwein, Trankopfer). Wein ist ein Getränk, das die Menschen einander näher bringt. Trinken in einer Gesellschaft führt zu gesellschaftlichen Beziehungen zwischen Juden und Angehörigen anderer Völker, die in Mischehen enden könnten: "Über ihren Wein ist wegen ihrer Töchter entschieden worden". Das Verbot des "Opferweines" erstreckt sich auf alle Getränke, die Nichtjuden aus der Frucht des Weinstocks herstellen. Ebenso sollte man verhüten, dass die Hand eines Nichtjuden koscheren Wein berührt. Daher darf ein Jude die folgenden von Nichtjuden hergestellten Getränke nicht geniessen: alle Weinsorten, Weinessig, Most, alle Arten Champagner, alle Arten von Cognak oder Branntwein. Verboten auch: Benedictine, Campari, De Kyper, alle Liköre, die Brandy enthalten, Martini, Pernod, Traubensaft (auch Marmeladen mit Trauben).

Erlaubt

Erlaubt / koscher. Erlaubte und geprüfte Produkte erkennt man an einem Koscher-Zertifikat (Hechscher) von zur Prüfung und Erteilung autorisierten Rabbinern. Erlaubt sind: reine Tiere (und ihre Produkte: Milch, Eier, Kaviar, …): Antilope, Ente, Gans, Gazelle, Gemse, Hirsch, Hühner, Ibex, Kalb, Kuh, Lamm, Pute, Truthahn, Reh, Rind, Taube, Ziege. Erkennungszeichen erlaubter Eier: an einem Ende spitz, am anderen dagegen rund. Eier sind unter Umständen, wenn sie im Körper der Henne gefunden werden, "fleischig" und dürfen nicht mit Milch zusammen gegessen werden; sie sind einzusalzen und wie Knochen zum Abtropfen an das obere Ende der Ablage zu legen. Ein Tropfen oder Flecken Blut macht das Ei verboten. Erlaubte Fische: Äsche, Albeli, Anchois frais, Barbe, Barsch, Brachs, Butt (nicht Steinbutt), Colin, Dorade, Dorsch, Egli, Felchen, Flunder, Forelle, Hecht, Heilbutt, Hering, Hornhecht, Kabeljau, Karpfen (nicht Lederkarpfen), Knurrhahn, Lachs, Limandelle, Makrele, Merlan, Mulet, Regenbogenforelle, Rotzunge, Salm, Sardelle , Sardine, Schellfisch, Schleie, Scholle, Seehecht, Seelachs, Seeseibling, Seezunge, Sprotte, Stockfisch, Thunfisch, Weissfisch, Zander. Sardinen dürfen gegessen werden. Beim Kauf von Sardinen in Dosen muss man jedoch sorgfältig auf das Öl achten: mit Olivenöl = koscher, mit Öl tierischer Herkunft aus dem Ausland = verboten. Beim Fisch darf man auch dessen Blut verzehren. Erlaubter Rogen: gelblich-rot (Kaviar vom Stör nicht koscher). Erlaubt: Bienenhonig. Erlaubt: Feldheuschrecken (Acridida) sind erlaubt (keine praktische Bedeutung, siehe oben). Erlaubt: alle Gewächse: Blumen, Blüten, Früchte, Gemüse, Getreide, Körner, Kräuter, Nüsse, Pilze, Samen, Wurzeln. Erlaubte Getränke (ob von Juden oder Nichtjuden): die von nicht vom Weinstock stammenden Früchten hergestellt wurden (die also keine Trauben enthalten), z. B. Bier, Calvados, Cointreau, Gin, Kirsch, Liköre aller Art, Malibu, Rum, Slibovitz, Whisky, Wodka usw. Nur mit Koscher-Zertifikat erlaubte Getränke: Brandy, Champagner, Cognak, Grappa, Sekt, Sherry, Vermouth, Wein, Weinbrand. Genuss von Milchigem nach dem Genuss von Fleischigem nach 6 Stunden Wartezeit. Genuss von Fleischigem nach dem Genuss von schnellverdaulichem Milchigen nach 1/2 Std. Wartezeit; Ausnahme z. B. Hartkäse: 4 Std. Wartezeit. Speisen, die parwe sind, können sowohl zu Milchigem als auch zu Fleischigem gegessen werden. Fisch, obwohl er parwe ist, ist es vielleicht aus gesundheitlichen Gründen besser, auf den gleichzeitigen Genuss von Fleisch und Fisch zu verzichten. Nachdem man also Fisch gegessen hat, spült man den Mund mit irgendeinem Getränk und wäscht sich die Hände, bevor man das Fleischgericht isst. Koschermachen von Fleisch. Um Blutgenuss zu vermeiden, wird Fleisch zum Essen vorbereitet: durch Abspülen, Einweichen (eine halbe Stunde in lauwarmes Wasser), Auswässern auf geneigter oder gelöcherter Unterlage, Einsalzen auf allen Seiten mit mittelfeinem Salz auf geneigter oder gelöcherter Unterlage (Fleisch liegt darin eine Stunde), danach dreimaliges Abspülen im Wasser und weitere Zubereitung. Wird das Fleisch nach dem Schächten ununterbrochen drei Tage lang aufbewahrt, ohne, wie oben beschrieben, koscher gemacht zu werden, genügt Einsalzen nicht mehr, um das in seinem Inneren angesammelte Blut aufzusaugen. Um dieses Fleisch dennoch koscher zu machen, muss es über Feuer gebraten werden. Die Leber enthält sehr viel Blut, für ihre Zubereitung gelten ganz besondere Regeln. Tauchen von Gefässen. Von Nichtjuden erworbene Küchengeräte aus Metall, Glas, Pyrex, Duralex ... müssen vor dem Gebrauch in Wasser (reines Becken oder reine Quelle) getaucht werden (dabei entsprechende Benediktion). Wurden sie bereits von Nichtjuden benutzt, müssen sie vor dem Tauchen koscher gemacht werden (durch Glühen über dem Feuer bzw. Eintauchen in kochendes Wasser).

Weblink

Siehe auch

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