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Kategorie:Öffentliches Unternehmen (Österreich)
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Unternehmen, die – auch indirekt – mehrheitlich in Eigentum der öffentlichen Hand (Gebietskörperschaften: Bund, Länder, Gemeinden) sind
- einschliesslich teil- und vollrechtsfähigen Behörden und Anstalten öffentlichen Rechts (Behörden und behördenartige Institutionen mit der Berechtigung zu privatwirtschaftlichem Gebaren).
- aber ohne die Gebietskörperschaften und Ministerien selbst (diese sind als voll rechtsfähige juristische Personen ebenfalls im Firmenbuch eingetragen).
- 50:50-Beteiligungen werden allfällig doppelt kategorisiert (Kriterium: ab 50-%-Beteiligung der öffentlichen Hand unterliegen Institutionen der Überprüfung durch die Rechnungshöfe).
- Minderheitsbeteiligungen werden nur in Ausnahmefällen erfasst (wenn die Mitbeteiligung der öffentlichen Hand von enzykloopädischem Interesse ist).
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