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Klammer (Chirurgie)
Eine chirurgische Klammer, auch Wundklammer, wird verwendet, um Wundränder zusammenzufügen. Es kann sich um Operationswunden oder z. B. Schnitt- oder Bisswunden handeln. Die Klammerung kann eine Alternative zur chirurgischen Naht sein. Der Vorteil hierbei ist in erster Linie die reduzierte OP-Dauer.
Diese medizinische Methode wurde von dem ungarischen Chirurgen Humer Hültl 1908 erfunden. Sein erstes Klammergerät wog noch 3,6 kg und war für die Magenresektion erdacht.
Die chirurgische Klammer besteht aus korrosionsfreiem Stahl und ist im eingestochenen Zustand rechteckig, mit abgerundeten Ecken und einer Aussparung des Drahtes in der Tiefe des Schnitts.
Mit einem Klammernahtgerät (engl. Stapler) (technisch ähnlich einem Tacker) werden beispielsweise Hautränder nach Desinfektion zusammengeführt und geklammert. Zur Entfernung dieser Hautklammern wird ein Klammerentferner eingesetzt, der die Klammern durch Druck auf deren Mitte biegt und damit ihre Seiten nach oben aus der Haut heraus bewegt. Die Form danach ist am ehesten M-förmig, die beiden Schenkel des Ms stehen rechtwinklig zur Haut und die Klammern werden so nach oben herausgezogen.
Für die Anwendung im inneren Körper gibt es patentierte Kunststoff-Klammern, die aus bioresorbierbarem Material hergestellt sind.[1]
Einzelnachweise
- ↑ Aus dehnbarem, bioabsorbierbarem Kunststoff hergestellte Klammer mit verknoteter Konfiguration sowie Verfahren und Gerät zu deren Verformung - Dokument DE69314254T2. In: patent-de.com. Abgerufen am 9. Mai 2019.
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