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Knallzeuge
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Ein Knallzeuge wird in der Rechtssprache eine natürliche Person genannt, die angibt, einen bestimmten Vorgang, der außerhalb ihres Sichtbereiches lag, gesehen zu haben, jedoch erst nach dem eigentlichen Geschehnis (Unfall, Einbruch etc.) reagiert und hingesehen hat und somit nicht Zeuge wurde.
So dreht sich der Knallzeuge z. B. bei einem Verkehrsunfall erst nach dem Geräusch, welches beim Auffahren entsteht, um, ist aber dennoch davon überzeugt, den Unfallhergang gesehen zu haben.
Siehe auch
Weblinks
Wiktionary: Knallzeuge – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Knallzeuge aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |