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Konvention zur Unterbindung des Menschenhandels und der Ausnutzung der Prostitution anderer
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Die Konvention zur Unterbindung des Menschenhandels und der Ausnutzung der Prostitution anderer ist eine völkerrechtliche Konvention der Vereinten Nationen. Sie wurde am 2. Dezember 1949 verabschiedet, um die Prostitution und den Menschenhandel zu bekämpfen.
Artikel 2 beinhaltet die Übereinkunft, dass die Vertragsparteien jede Person bestrafen werden, die „ein Bordell unterhält oder leitet oder wissentlich finanziert oder an dessen Finanzierung beteiligt ist“.
Siehe auch
Weblinks
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Konvention zur Unterbindung des Menschenhandels und der Ausnutzung der Prostitution anderer aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |