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Verpflegung
Unter Verpflegung wird im allgemeinen Sprachgebrauch die Versorgung mit Nahrungs- und Genussmitteln bzw. Speisen und Getränken verstanden.
Kost für Verköstigung, Verpflegung stammt aus dem Mittelhochdeutschem kost(e) für ‚Aufwand an oder für Nahrung, Futter‘ und ist identisch mit mittelhochdeutsch kost(e) für ‚Aufwand, Preis, Kosten‘.[1] Die Redewendung Kost und Logis bedeutet Essen und Unterkunft; Logis für ‚Wohnung, Bleibe‘ wurde aus dem Französischen entlehnt.[2] Nahrungsmittel zur Versorgung außerhalb der Wohnung werden auch als Proviant bezeichnet.
Gemeinschaftsverpflegung
Gemeinschaftsverpflegung, auch Gemeinschaftsgastronomie[3] genannt, ist eine Sonderform der Gastronomie und bezeichnet die regelmäßige Verpflegung von Menschengruppen in Betrieben, Gesundheits- und Pflegeinstitutionen sowie Bildungseinrichtungen. Dazu gehören die drei Hauptgruppen:
- Verpflegung in Kantinen, Mensen und Refektorien
- Gemeinschaftsverpflegung in Krankenhäusern, Altersheimen, Pflegeheimen, Ganztagsschulen, Kindergärten
- Verpflegung in einem Katastrophenfall durch den Verpflegungsdienst
Gemeinsam mit Catering–Unternehmen, der klassischen Gastronomie und der Systemgastronomie bilden die Unternehmen der Gemeinschaftsverpflegung innerhalb der Ernährungswirtschaft die Gruppe der Großverbraucher von Lebensmitteln.
Einzelnachweise
Siehe auch
- Verpflegungsdienst
- Mittagstisch
- Tafel (Organisation)
- Verpflegungsgeld (Zivildiener)
- Verpflegungsgeld (Bundeswehr)
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Verpflegung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |