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Krankenbehandler

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Praxisschild eines jüdischen Arztes
Rezept eines Krankenbehandlers

Der Krankenbehandler war eine diskriminierende Begriffsbildung des NS-Regimes für jüdische Ärzte, denen aufgrund der Vierten Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25. Juli 1938 zwar die Approbation (unter dem 1935 von den Nationalsozialisten hier eingeführten Begriff: Bestallung) entzogen worden war, die ihren Beruf aber weiter zur Behandlung jüdischer Bürger ausüben durften. In dieser Verordnung heißt es:

Der Reichsminister des Inneren oder die von ihm ermächtigte Stelle kann auf Vorschlag der Reichsärztekammer Ärzten, deren Bestallung auf Grund des § 1 erloschen ist, die Ausübung des Ärzteberufes widerruflich gestatten. Die Genehmigung kann unter Auflagen erteilt werden.

Nur wenige jüdische Ärzte konnten danach – nunmehr als Krankenbehandler und ausschließlich für jüdische Patienten – weiter ihren Beruf ausüben. Jüdischen Ärzten, deren Approbation erloschen war, konnte „bei Bedürftigkeit und Würdigkeit“ von der Reichsärztekammer ein jederzeit widerruflicher Unterhaltszuschuss gewährt werden, wenn sie Frontkämpfer gewesen waren.

Siehe auch

Weblinks

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Krankenbehandler aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.