Jewiki unterstützen. Jewiki, die größte Online-Enzy­klo­pädie zum Judentum.

Helfen Sie Jewiki mit einer kleinen oder auch größeren Spende. Einmalig oder regelmäßig, damit die Zukunft von Jewiki gesichert bleibt ...

Vielen Dank für Ihr Engagement! (→ Spendenkonten)

How to read Jewiki in your desired language · Comment lire Jewiki dans votre langue préférée · Cómo leer Jewiki en su idioma preferido · בשפה הרצויה Jewiki כיצד לקרוא · Как читать Jewiki на предпочитаемом вами языке · كيف تقرأ Jewiki باللغة التي تريدها · Como ler o Jewiki na sua língua preferida

Lärmschutz

Aus Jewiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Lärmschutz ist das Ziel aller Maßnahmen der Lärmbekämpfung. Er soll das Wohlbefinden von Menschen und Tieren in Bezug auf Lärm sichern. Die Maßnahmen der Lärmbekämpfung betreffen schwerpunktmäßig den Schutz vor Umgebungslärm (Fluglärm, Straßenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm, Gewerbelärm), Sportlärm, Freizeitlärm und Ruhestörung.

Der Begriff Lärmschutz ist nicht gleichbedeutend mit dem Begriff "Schallschutz". Schall ist eine messbare Größe. Erst durch nicht messbare individuelle oder sozio-kulturelle Aspekte wird störender Schall zu Lärm.

Lärmschutz ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeits- und Umweltschutzes. Er soll vor körperlichen, seelischen und materiellen Schäden schützen:

Gesetzliche Regelungen

Deutschland

Die gesetzlichen Regelungen zum Lärmschutz dienen dem Interessenausgleich zwischen Lärmverursachern (wie z. B. Anlagenbetreibern oder auch der abendlichen Grillfete) und der betroffenen Nachbarschaft. Für die verschiedenen Lärmarten sind im Wesentlichen das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die nachgeordneten Verordnungen einschlägig. Hierzu gehören:

RLS-90 – Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen
VLärmSchR 97 – Richtlinie für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes[1]
Schall03 – Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen

Für Fluglärm gelten eigene gesetzliche Regelungen, die z.B. im Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm verankert sind. Zur Bewertung von Freizeitlärm wurde in verschieden Bundesländern die so genannte „Freizeitlärmrichtlinie“ eingeführt. Diese gilt für den Bereich des Freizeitlärms, der nicht bereits als Sportlärm durch die 18. BImSchV geregelt ist.

Lärm am Arbeitsplatz wird durch das Arbeitsschutzgesetz und die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung erfasst.

Oft enthalten diese Vorschriften keine Grenzwerte, sondern Richtwerte und Orientierungswerte, von denen im Einzelfall abgewichen werden kann.

Deutschland hat Lärmschutz auch als Umweltproblem erkannt sowie in seiner Umweltpolitik verankert und folgt mit dem Anliegen zum Schutz vor Lärm dem Leitbild der Nachhaltigkeit. Zuständiges Ressort ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.[2]

Schweiz

In der Schweiz wird der Lärmschutz als Lärmsanierung bezeichnet und zentral vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) durchgeführt. Dabei gelten folgende Prinzipien:

  • Beurteilungsprinzip - Einteilung nach Grenzwerten und Empfindlichkeitsstufen
  • Quellenprinzip - Ursachen- statt Symptombekämpfung
  • Vorsorgeprinzip - Erlass gesetzl. Grundlagen, z.B. Verbot bzw. Nichtzulassung von überlauten Fahrzeugen
  • Sanierungsprinzip - Unterscheidung zwischen privaten und öffentlichen Anlagen
  • Verursacherprinzip - Kosten müssen prinzipiell vom Verursacher getragen werden
  • Kooperationsprinzip - Zusammenarbeit aller Organisationen und Stellen

Beim Eisenbahnlärm hat die Sanierung der Fahrgestelle oberste Priorät.

Europäische Union – Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung

Hauptartikel: Umgebungslärm

Auf europäischer Ebene wurde 2002 die Umgebungslärmrichtlinie verabschiedet, die in den Mitgliedsstaaten unterschiedlich umgesetzt wurde.

Bis zum 30. Juni 2007 waren strategische Lärmkarten aufzustellen für:

  • Ballungsräume > 250.000 Einwohner
  • Hauptverkehrsstraßen > 6 Mio. Fahrzeuge/Jahr
  • Haupteisenbahnstrecken > 60.000 Züge/Jahr
  • Großflughäfen > 50.000 Flugbewegungen/Jahr

In Deutschland wurden mit Pegeln von mehr als 65 dB(A) im Tagesmittel laut Kartierung aus dem Jahr 2007 rund 700.000 Betroffene entlang von Hauptverkehrsstraßen festgestellt.[3] Die Karten und die Betroffenenzahlen sowie weitere Ergebnisse mussten an die EU gemeldet werden.

Bis zum 18. Juli 2008 waren durch die verantwortlichen Behörden Aktionspläne aufzustellen, um identifizierte Lärmprobleme zu regeln. Auf Grundlage der nächsten Stufe der Lärmkartierung war der Vorgang auch bis zum 18. Juli 2013 zu wiederholen. Anschließend ist alle 5 Jahre eine Überprüfung vorzunehmen, ob erneut eine Aufstellung vorgenommen werden muss. In den Prozess der Lärmaktionsplanung ist die Einbindung der Öffentlichkeit gesetzlich vorgeschrieben.

Im Rahmen der Lärmaktionsplanung kam es in der ersten Stufe zu einigen Problemen bei der Durchführung.[4] Unter anderem:

  • war der Zeitraum zwischen Lärmkartierung und der Aufstellung der Lärmaktionspläne zu kurz (insbesondere unter dem Aspekt der Öffentlichkeitsbeteiligung);
  • konnten die Werte, die zur Auslösung von Aktionsplänen dienen, freigesetzt werden, wodurch kein bundesweit einheitliches Vorgehen resultierte;
  • waren insbesondere kleinere Gemeinden mit der Aufstellung zumeist überfordert (dies liegt auch daran, dass kleinere Kommunen oftmals die stark befahrenen Straßen nicht in ihrer Baulast und damit in ihrer Verantwortlichkeit haben, für diese aber letztlich Maßnahmen aufstellen sollen);
  • sind einige Begrifflichkeiten unscharf oder gar nicht definiert. So sollen z. B. „ruhige Gebiete“ ausgewiesen werden, ohne dass eine klare Begriffsbestimmung erfolgte;
  • sind die Pläne nicht rechtlich verbindlich. So gelten für Straßenbaulastträger bei Neubau von (oder Erweiterung bestehender) Anlagen bereits einzuhaltende Grenzwerte, für Maßnahmen an sonstigen bestehenden Straßen oder Schienenwegen existieren diese nicht. Da sich Lärmaktionspläne jedoch vor allem auf Bestandsanlagen beziehen, ist rechtlich keine Handhabe zur Umsetzung von Maßnahmen gegeben. Der Erwartungshaltung, die in der Bevölkerung oftmals erzeugt wurde, konnte somit nicht entsprochen werden.

Dennoch konnten durch die Lärmaktionsplanung auch Erfolge verzeichnet werden:

  • So wurde das Thema in den Kommunen oft erstmals in den Fokus der Wahrnehmung gerückt und in den Kommunen ist die Verwaltung im Umgang mit der Problematik sensibilisiert worden.
  • Der Bund stellte für Lärmsanierungsprogramme für bestehende Bundesfernstraßen und Schienenwege mehr Mittel zur Verfügung.
  • Im Konjunkturpaket II wurden für den Investitionsschwerpunkt Infrastruktur in den Gemeinden und Ländern insgesamt 3,5 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt, die auch für Lärmschutzmaßnahmen an kommunalen Straßen verwendet werden konnten.
  • Mit dem Nationalen Verkehrslärmschutzpaket II wurde eine Absichtserklärung gegeben, die Auslösewerte für die Lärmsanierung an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes um 3 dB zu senken. Diese Absenkung der Auslösewerte erfolgte im Jahre 2010.[5]

In einer zweiten Stufe sollten bis zum 30. Juni 2012 erneut Lärmkarten erstellt werden, wobei die Grenzen für zu kartierende Bereiche großenteils abgesenkt wurden. Demnach waren zu kartieren:

  • Ballungsräume > 100.000 Einwohner
  • Hauptverkehrsstraßen > 3 Mio. Fahrzeuge/Jahr
  • Haupteisenbahnstrecken > 30.000 Züge/Jahr
  • Großflughäfen > 50.000 Flugbewegungen/Jahr (keine Veränderung)

Methoden des Lärmschutzes

Zugverkehrs-Lärmschutzwand aus Metallelementen

Technisch unterscheidet man:

  • aktiven Lärmschutz. Er umfasst Maßnahmen an der Schallquelle, also z. B. Schwingungsisolierung, Nutzung von leiseren Autos, Einsatz von geräuschmindernden Fahrbahnbelägen wie offenporigem Asphalt, geräuschärmeren Rasenmähern und Leisehäckslern, Dämmung von Industrieanlagen, Flugverbote, Errichtung von Lärmschutzwänden und -wällen, Trittschalldämmung durch schallgedämmte Decken und Treppen. So kommen auch Lärmschutzzäune bzw. -wände vor allem dort zum Einsatz, wo ein erhöhter Lärmpegel herrscht. Gerade bei stark befahrenen Straßen und Autobahnen säumen diese zumeist das Straßenbild, aber auch vor Spielplätzen und Industriegeländen sind diese meist vertreten.[6]
  • passiven Lärmschutz. Er umfasst Maßnahmen am Immissionsort, also z. B. die Verwendung von Lärmschutzverglasung bei Fenstern, Lärmschutztüren, Gehörschutz, Ohrstöpsel.

Seit 1998 findet jährlich im April der Tag gegen Lärm – International Noise Awareness Day statt. Das Datum orientiert sich am International Noise Awareness Day in den USA und findet weltweit am selben Tag statt. Mittlerweile sind in Europa u.a. Österreich, die Schweiz und Spanien beteiligt. In Deutschland informiert die Deutsche Gesellschaft für Akustik (DEGA) mit diesem jährlichen Aktionstag die Öffentlichkeit über Lärm und seine Ursachen sowie dessen Auswirkungen. Organisiert wird der Aktionstag vom Arbeitsring Lärm der DEGA (ALD) und den DEGA-Fachausschüssen "Lärm: Wirkungen und Schutz" und "Hörakustik".[7]

Siehe auch

Einzelnachweise

Weblinks

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Lärmschutz aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.