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Legitimation
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Legitimation oder Legitimierung (lat. lex ‚Gesetz‘, ‚Rechtfertigung‘) steht für:
- juristisch eine Vollmacht, Beglaubigung, Ermächtigung bzw. Ausweis oder anderer Nachweis der Berechtigung
- Rechtfertigung faktisch bestehender Ordnungen und Regeln, siehe Legitimität
- Rechtfertigung eines Staates für sein Handeln, siehe Legitimation (Politikwissenschaft)
- Erlangen der Rechtsstellung der Ehelichkeit eines Kindes, siehe Unehelichkeit
Siehe auch:
Wiktionary: Legitimation – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. |